Von Andreas Baumer
Wer mit Erdgas heizt, muss – klimapolitisch gewollt – mit steigenden Preisen rechnen. Haupttreiber dürften neben dem CO2-Preis die Netzgebühren sein. Denn je mehr Kunden auf klimafreundlichere Heizungen setzen, desto weniger Kunden müssen die Netzkosten tragen und desto stärker steigen für die Betroffenen die Gebühren pro Kilowattstunde (kWh).
Gasnetzbetreiber können diesen Effekt mit dem sogenannten Kanu-2.0-Instrument abschwächen, indem sie beispielsweise einen größeren Teil der Abschreibungskosten nach vorne ziehen und so auf möglichst viele Kunden verteilen.
Sonderabgabe für bestimmte Wasserstoffnetz-Nutzer vorstellbar
Der VZBV, der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen, rechnet trotzdem mit einer Steigerung der Netzentgelte um den Faktor zwei bis zweieinhalb. Im Extremfall seien auch Erhöhungen um den Faktor acht nicht auszuschließen, legt er in seiner Stellungnahme zum Gaspaket des Bundeswirtschaftsministeriums dar.
Nach VZBV-Ansicht kann eine solche Belastung nicht von allen betroffenen Haushalten getragen werden. Deshalb sollte die Bundesregierung eine finanzielle Beteiligung der Netzbetreiber – häufig sind das Stadtwerke – prüfen. Diese sollten nicht vollständig aus der Verantwortung entlassen werden, schreibt der Verband. Sie sollten gegebenenfalls verpflichtet werden können, einen Teil der Kosten aus ihren laufenden Gewinnen zu tragen.
Die Verbraucherschützer können sich auch Sonderabgaben für Nutzer jener Gasnetze vorstellen, die für den Wasserstofftransport umgewidmet werden. Denn diese Netze seien überwiegend von der Gruppe der Erdgasnutzer finanziert worden. "Die Wasserstoffnutzenden erhielten damit Zugang zu einer Infrastruktur, deren Nutzung für sie deutlich günstiger ist, als wenn sie originär für Wasserstoff errichtet worden wäre."
VZBV gegen Querfinanzierung der Wasserstoffnetze
Zugleich warnt der VZBV davor, Wasserstoffnetze über das Erdgasnetzgeschäft querzufinanzieren. Die zukünftige Nutzung von Wasserstoff sei prioritär in der Stahl- und Chemieindustrie zu erwarten, schreibt er. "Für private Verbraucher:innen wird Wasserstoff, zumindest mittelfristig, keine Rolle spielen." Auch die Monopolkommission hatte sich in ihrem jüngsten Sektorgutachten gegen die Querfinanzierung von Wasserstoffnetzen ausgesprochen.
Noch mehr Verbraucherschutz wünscht sich auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Im Gaspaket müsse nachgesteuert werden, um den sozialen Schutz in der Transformation der Wärmeversorgung zu gewährleisten, schreibt der Verband. Mieterinnen und Mieter seien von steigenden Kosten besonders betroffen: Sie tragen erhöhte Netzentgelte, ohne über die Wahl des Heizsystems Einfluss auf ihren Netzanschluss nehmen zu können. "Es sind zwingend Regelungen erforderlich, um Verbraucher vor steigenden Gasnetzentgelten zu schützen."
Ähnlich wie führende Energieverbände sieht die DUH auch bei den Ankündigungsfristen zur Gasnetztrennung noch Nachbesserungsbedarf. Die im Gesetzentwurf festgeschriebenen fünf bis zehn Jahre seien "unverhältnismäßig lang" und sollten verkürzt werden. "Während das Ziel der Planungssicherheit grundsätzlich richtig ist, sind solche langen Zeiträume kontraproduktiv für eine flexible und stückweise Planung des Rückbaus der Verteilnetzstränge", schreibt er. "Eine derartige Festlegung verhindert die notwendige Agilität der Verteilnetzbetreiber und droht, die Netzstilllegungen aufwendig und kostenschwer zu verschieben."
Mehr zum Thema aus dem ZfK-Archiv:
Entflechtung, Stilllegung, Kündigung: Reiches Gaspaket im Verbändecheck
Verbände kritisieren Finanzierungslücke bei Wasserstoff
Ansage an Merz: Die 50-Milliarden-Rechnung der Gaswirtschaft



