Strompreisentlastung, Windenergie-Beschleunigung, Monitoringbericht: Der Fokus des Bundeswirtschaftsministeriums lag in diesem Jahr auf dem Strombereich, um die Wärmewende soll es verstärkt im nächsten Jahr gehen. Dann ist auch manches heiße Eisen dabei. Den Anfang soll das Gebäudeenergiegesetz machen, das in der vergangenen Wahlperiode als Heizungsgesetz zweifelhafte Berühmtheit erlangt hat. Beim Koalitionsausschuss einigten sich Union und SPD lediglich auf einen neuen Namen. "Gebäudemodernisierungsgesetz" soll das Vorhaben nun heißen. Eckpunkte sollen bis Ende Januar 2026 erarbeitet werden. Ein Regierungsentwurf soll Ende Februar stehen.
Doch auch jenseits des Gebäudeenergiegesetzes stehen wichtige Wärmevorhaben aus. Hier ein Überblick, was Schwarz-Rot wärmepolitisch bereits erreicht hat und was die Koalition noch vorhat – samt Bedeutung für die Branche.
Brennpunkt 1: Geothermie-Beschleunigung
Inhalt: In einem eigenen Gesetz werden Verfahren für die Nutzung von Erdwärme (Tiefengeothermie und oberflächennahe Geothermie) sowie für den Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern vereinfacht und beschleunigt. Wichtig ist: Errichtung und Betrieb dieser Anlagen werden bis zum Jahr 2045 als überragendes öffentliches Interesse angesehen. Das hilft in Genehmigungsverfahren, wenn es um die Abwägung möglicher entgegenstehender öffentlicher Belange wie Umwelt- oder Denkmalschutz geht.
Aktueller Stand: Der Bundestag hat das Geothermie-Beschleunigungsgesetz final beschlossen. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.
Branchen-Nutzen: Das Gesetz dürfte Stadtwerken beim Ausbau der Geothermie helfen. Auch Bürger, die im eigenen Zuhause auf Erdwärmepumpen setzen, dürften profitieren. Ein Problem von Geothermie-Anlagen sind die hohen Investitionskosten. Es gelte nun, innerhalb eines stabilen Förderregimes mehr Kapital zu mobilisieren, schreibt Herbert Pohl, Chef des Geothermie-Spezialisten Deutsche Erdwärme. "Wir müssen zudem die Skalierung der Geothermie mit dem Ausbau der Wärmenetze in Einklang bringen. Wir dürfen nicht in die Lage wie beim Strom kommen, wo das Netz den Produktionskapazitäten hinterherhinkt."
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Brennpunkt 2: KWK-Gesetz
Inhalt: Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) war in den vergangenen Jahren ein wichtiger Treiber der Wärmeversorgung. Seit 2009 wurden nach Angaben der Branchenverbände VKU und AGFW 18 Gigawatt (GW) KWK-Anlagen über das Gesetz zugelassen. Doch das Gesetz ist mittlerweile dringend sanierungsbedürftig. Nach aktuellem Stand läuft die Förderung 2026 aus. Das Gesetz wird zudem nicht der künftigen Rolle von KWK-Anlagen als Spitzenlastkraftwerke bei Dunkelflauten und an extrem kalten Tagen gerecht.
Aktueller Stand: Das Bundeswirtschaftsministerium will das Gesetz bis Mitte 2026 neu fassen. Zuvor soll das aktuelle Gesetz evaluiert werden. Der Evaluierungsbericht soll Grundlage für das neu gefasste KWK-Gesetz werden. Bis dahin dürfte auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorliegen, ob die KWK-Förderung von der EU-Kommission genehmigt werden muss oder nicht.
Branchen-Nutzen: Eine weiterhin stabile KWK-Förderung, wenn sich die Bundesregierung an Branchenforderungen orientiert. VKU und AGFW fordern eine Verlängerung bis 2038 sowie Neuregelungen zu Förderstunden und -sätzen. Unklar ist, inwiefern sich KWK-Anlagen künftig im geplanten Kapazitätsmechanismus behaupten müssen. Wäre dem so, müssten wohl spezielle Voraussetzungen getroffen werden, sodass KWK-Anlagen die Möglichkeit haben, sich gegen kostengünstigere Stromalternativen durchzusetzen.
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Brennpunkt 3: Abwasserwärme-Gesetz
Inhalt: Bereits im Koalitionsvertrag einigten sich Union und SPD darauf, Abwasserwärme stärken zu wollen. Per Bundestags-Entschließung forderten die beiden Koalitionäre die Bundesregierung nun auf, einen Gesetzentwurf für den Ausbau der Abwasserwärme zu erarbeiten. Dabei sollen mögliche regulatorische Hemmnisse für den Ausbau der Abwasserwärme beseitigt und – wo erforderlich und soweit möglich – Zuständigkeiten klargestellt werden. Die Bundesregierung soll ferner das neue Gesetz bestmöglich mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz verzahnen.
Aktueller Stand: Auf ZfK-Anfrage erläuterte das Bundeswirtschaftsministerium, dass die Nutzung von Abwasserwärme bereits mit verschiedenen Maßnahmen etwa im Wärmeplanungs- und Wasserhaushaltsgesetz erleichtert worden sei. Weitere Hemmnisse und Herausforderungen würden mit der Branche und den Ländern adressiert und gemeinsam passende Lösungsansätze entwickelt werden.
Geht es nach der schwarz-roten Mehrheit im Bundestag, soll die Bundesregierung bis Juni 2026 ein Ausbauziel für Abwasserwärme festlegen. "Dieses Ausbauziel soll zu größerer Sichtbarkeit und Förderung der Abwasserwärme beitragen und den Markthochlauf aktivieren", heißt es in der Entschließung.
Branchen-Nutzen: Erleichterungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren würden eine weitere vielversprechende Wärmewende-Säule stärken. Nach Einschätzung der Wasserverbände DWA und VKU hat Abwasser das Potenzial, fünf bis zehn Prozent des Wärmebedarfs von Gebäuden in Deutschland zu decken. "Abwasser hat gerade im Winter, wenn der Heizbedarf am größten ist, relativ hohe Temperaturen im günstigen Bereich von 10 bis 15 Grad Celsius", schreiben die Verbände in einer Broschüre. Das biete Vorteile gegenüber Wärmequellen wie Luft, oberflächennahes Erdreich oder Grundwasser.
Brennpunkt 4: Wärme-Verordnungen
Inhalt: Wärmelieferverordnung und AVB Fernwärmeverordnung sind der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt, spielen aber beim Ausbau der Fernwärme eine zentrale Rolle. Zuerst zur Wärmelieferverordnung: Hier gilt vor allem eine Vorgabe als Hemmnis. Denn laut Wärmelieferverordnung in Verbindung mit Paragraf 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss die gewerbliche Wärmelieferung bei einer Umstellung der Wärmeversorgung für Mieter kostenneutral sein. Solange Gas und Heizöl günstiger sind, besteht bei dieser Regelung für Immobilienunternehmen also wenig Anreiz, im Bestand auf Fernwärme umzustellen.
In der AVB Fernwärmeverordnung werden zulässige Vertragslaufzeiten und Preisformeln definiert. Auch Informationspflichten werden hier festgehalten. Hier könnte auch die Einrichtung einer Fernwärme-Preisaufsicht verankert werden. Allen Beteiligten ist klar: Die aktuelle Fassung ist veraltet. Doch wie die Endphase der Ampel zeigte, gehen Interessen von Verbraucherschützern und Fernwärmebranche teils weit auseinander.
Aktueller Stand: Das Bundeswirtschaftsministerium hält sich bedeckt. Auch das Bundesjustizministerium, das bei der Wärmelieferverordnung die Federführung innehat, hat bislang keinen Aufschlag versucht. Es prüfe derzeit, wie die Vorgaben des Koalitionsvertrags am besten umgesetzt werden könnten, teilte ein Sprecher mit.
Denkbar ist ein Wärmepaket, das die verschiedenen Interessen ausgleicht. Beispielsweise könnte das Kostenneutralitätsgebot in der Wärmelieferverordnung fallen, was die Fernwärmebranche begrüßen würde. Auch die Fördermittel für den Fernwärmeausbau, etwa über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, könnten aufgestockt werden. Im Gegenzug würde die Preisaufsicht gestärkt werden.
Branchen-Nutzen: Überarbeitungen der Verordnungen würden der Fernwärmebranche bei Preisbildung und Ausbaumöglichkeiten Verlässlichkeit geben – gerade in Zeiten, in denen die Fernwärme etwa von Seiten der Monopolkommission Kritik ausgesetzt ist.
Brennpunkt 5: Wärmeplanung
Inhalt: Laut Wärmeplanungsgesetz müssen bis Mitte 2028 alle Städte und Gemeinden Wärmepläne erstellen. Unions-Fraktionsvize Sepp Müller würde dies gern lockern. "Gerade kleine Kommunen wissen am besten, wie sie mit ihren Menschen zukünftig die Wärmewende gestalten", sagte er im ZfK-Interview. "Deshalb ist meine Bitte: Lasst die Finger weg von den kleinen Kommunen."
Aktueller Stand: Im Koalitionsvertrag taucht die Wärmeplanung zweimal auf. Erstens: "Bei der kommunalen Wärmeplanung muss von Beginn an die Umsetzbarkeit berücksichtigt werden. Da es um Investitionen über Jahrzehnte geht, brauchen Kommunen und Energieversorger Planungssicherheit und einen attraktiven Investitionsrahmen." Und zweitens: "Die Verzahnung von (Gebäudeenergiegesetz) und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir."
Bei einer gemeinsamen Veranstaltung der zuständigen Bau- und Wirtschaftsministerien gab es im Sommer einen Dissens, ob das Wärmeplanungsgesetz noch einmal angefasst werden muss. Das SPD-geführte Bauministerium warnte davor, neue Unsicherheit zu schaffen. Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium zeigte sich für eine Reform aufgeschlossener.
Branchen-Nutzen: Die kommunale Wärmeplanung liegt in der Hand der Kommunen. Stadtwerke treten höchstens als Dienstleister oder Experten auf. Eine Verschiebung der Wärmeplanung könnte allerdings dazu führen, dass vor Ort länger Unklarheit über mögliche Fernwärmegebiete herrscht. Damit könnte sich die Wärmewende insgesamt weiter verzögern.
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