Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) brachte zum Pressetermin am Dienstag eine Deutschlandkarte mit, in der die geplanten Wasserstoff-Fernleitungen  eingezeichnet waren.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) brachte zum Pressetermin am Dienstag eine Deutschlandkarte mit, in der die geplanten Wasserstoff-Fernleitungen eingezeichnet waren.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Kurz vor Verabschiedung des Finanzierungsplans im Bundeskabinett haben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Thomas Gößmann, Vorstandsvorsitzender des Fernleitungsnetzbetreiberverbands FNB Gas, eine aktualisierte Version des geplanten Wasserstoff-Kernnetzes vorgestellt.

Einer der wichtigsten Änderungen im Vergleich zur Juli-Fassung betrifft die Länge. Aus 11.200 wurden 9700 Kilometer. Weiterhin werden alle deutschen Bundesländer angeschlossen. Am Mittwoch geht der Entwurf an die Bundesnetzagentur, die eine eigene Konsultation beginnen und im Anschluss gegebenenfalls noch Änderungen vornehmen wird.

"Planen für die Zukunft"

Das Netz wird nach Angaben Habecks zunächst überdimensioniert geplant werden, mit einer Ausspeisungskapazität von 270 Terawattstunden (TWh). Für das Jahr 2030 rechne man derzeit mit einem Bedarf von 95 bis 130 Teratwattstunden. "Das heißt, wir planen für die Zukunft."

Auf die Dauer gehe er davon aus, dass Deutschland 30 bis 50 Prozent seines Bedarfs an Wasserstoff selbst produzieren werde. Der Rest müsse dann importiert werden. Das solle über Pipelines geschehen oder in Form von Ammoniak mit dem Schiff.

"Startschuss" für deutschlandweite Wasserstoffinfrastruktur

Gößmann versicherte, dass das Netz "gut dimensioniert" sei und bestehende Wasserstoffnachfrage und -angebot bis 2032 integrieren könne, "ohne neu über Genehmigungsverfahren laufen zu müssen".

Zugleich betonte er, dass es sich hierbei lediglich um einen "Startschuss" für eine deutschlandweite Wasserstoffinfrastruktur handle. Auch beim weiteren Ausbau müsse die Umwidmung bereits bestehender Gasleitungen Vorrang haben.

Kosten von 19,8 Milliarden Euro

Die Kosten für das Wasserstoff-Kernnetz bezifferte Gößmann auf 19,8 Milliarden Euro. Ziel ist es, das Geld privatwirtschaftlich über Eigen- und Fremdkapital zu generieren. Der Finanzierungsentwurf des Ministeriums sieht jedoch verschiedene staatliche Absicherungsmechanismen vor.

So soll die Höhe der Entgelte für den Zugang zum Kernnetz von 2025 an bundesweit einheitlich auf der Grundlage der aggregierten Netzkosten aller Wasserstoff-Kernnetzbetreiber bestimmt werden. Bis zu einer abweichenden Festlegung durch die Bundesnetzagentur soll die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung 6,69 Prozent vor Steuern betragen.

Amortisationskonto als Unterstützung

Mehr- oder Mindererlöse, die den einzelnen Wasserstoff-Kernnetzbetreibern durch das einheitliche Entgelt entstünden, seien durch eine finanzielle Verrechnung zwischen den Betreibern auszugleichen, heißt es.

Die Differenz zwischen den anfangs hohen Kosten des Netzaufbaus und den geringen Einnahmen für die Betreiber durch noch wenige Netznutzer soll den Regierungsplänen zufolge auf einem sogenannten Amortisationskonto als Fehlbetrag verbucht werden.

Netzbetreiber mit Selbstbehalt

Dafür übernimmt der Bund die Zwischenfinanzierung. (Die ZfK berichtete.) Nach und nach dürften dann die Einnahmen aus den Netzentgelten zunehmen und die Kosten für Aufbau und Betrieb der Infrastruktur übersteigen.

Der weiterhin bestehende Fehlbetrag soll bis spätestens zum Zieljahr 2055 ausgeglichen werden. Diesen zu erwartenden Fehlbetrag aus diesem Amortisationskonto muss der Bund ausgleichen – allerdings nicht ganz. Denn die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber sind verpflichtet, "sich an diesem Ausgleich durch einen Selbstbehalt in Höhe von 24 Prozent des Fehlbetrages des Amortisationskontos zum Laufzeitende" zu beteiligen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Sammelsurium an Wasserstoff-Vorhaben

Das Wasserstoff-Kernnetz ist Teil eines umfassenden Wasserstoff-Baukastens, den die Bundesregierung seit einigen Monaten füllt. Die Rahmenbedingungen für das Netz schuf der Bundestag am Freitag mit der Verabschiedung des neugefassten Energiewirtschaftsgesetzes.

Ein weiterer Entwurf ist bereits unterwegs, wonach Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Wasserstoffnetzbetreiber alle zwei Jahre einen nationalen Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff erstellen sollen. Erstmals soll dies 2025 geschehen.

Wasserstoffbeschleunigungsgesetz voraus

Darüber hinaus will die Bundesregierung Strategien zu Wasserstoffspeicherung und Wasserstoffimporten vorlegen. Noch dieses Jahr soll zudem ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz das Bundeskabinett passieren. Sein Haus arbeite gerade "mit Hochdruck" daran, sagte Wirtschaftsminister Habeck. (aba)

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