Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt steht einer Entflechtung von Netzen, Erzeugung und Vertrieb auf dem Fernwärmemarkt kritisch gegenüber. "Ich sehe ehrlich gesagt die Vorteile nicht so richtig", sagte er bei einer Pressekonferenz auf ZfK-Nachfrage.
Eine Entflechtung sei immer dann sinnvoll, wenn die dahinterstehende Infrastruktur von mehreren Marktakteuren genutzt werden könnte und es eine Behörde gebe, die einen neutralen Netzzugang garantiere, erklärte er. "Dies wird aber [auf dem Fernwärmemarkt] in absehbarer Zeit alles nicht der Fall sein." Mundt fürchtet außerdem, dass eine Entflechtung des Fernwärmemarkts in vielen Bereichen "schlicht und ergreifend ineffizient" sein würde.
Verbraucherschutzminister mit Prüfauftrag
Die Entflechtungsdebatte war in der vergangenen Woche hochgekocht. Grund war ein Beschluss der Verbraucherschutzminister der Bundesländer. Demnach soll der Bund eine Entflechtung von Netzbetrieb und Wärmeerzeugung nach dem Vorbild der Gas- und Stromnetze prüfen. (Die ZfK berichtete.)
Während Wohnungswirtschaft und Verbraucherschützer den Vorstoß begrüßten, reagierte die Fernwärmebranche mit teilweise harscher Kritik. Die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) warnte davor, das "Kind mit dem Bade auszuschütten".
"Beschluss ohne jede Sachkenntnis"
Und VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte, dass eine Entlfechtung auf dem Fernwärmemarkt "überhaupt keinen Sinn" ergebe. "Der Beschluss der [Verbraucherschutzministerkonferenz] mit einer solchen Regulierungsforderung ist offenkundig ohne jede Sachkenntnis erfolgt."
Auf ZfK-Nachfrage wollten sich weder Bundesverbraucherschutz- noch Bundeswirtschaftsministerium zur Fernwärme-Entflechtungsdebatte öffentlich positionieren. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums verwies auf die laufenden Beratungen mit verschiedenen Akteuren des Fernwärmemarkts. Ein neuer Fernwärmegipfel dürfte wohl noch in diesem Jahr stattfinden.
"Es mangelt manchmal an Ermittlungsbefugnis"
Bundeskartellamt-Chef Mundt selbst warb für eine "Regulierung light" auf dem Fernwärmemarkt. Es gebe bereits viele Vorgaben, erklärte er. Diese würden nur nicht konsistent durchgesetzt.
Es brauche deshalb eine Behörde, die den Markt überwache und dafür sorge, dass die Vorgaben eingehalten würden. "Da mangelt es manchmal an der Ermittlungsbefugnis [und] an der Durchsetzungsmöglichkeit", sagte er. "Da kann eine schlagkräftige Behörde wie das Bundeskartellamt durchaus unterstützend tätig werden, um das ein bisschen vorsichtig zu sagen."
Sechs Verfahren gegen Fernwärmeversorger
Derzeit führt das Bundeskartellamt sechs Verfahren gegen Fernwärmeversorger. (Die ZfK berichtete.) Aus Mundts Sicht handelt es sich dabei um Pilotverfahren, um abschätzen zu können, wo staatlicher Handlungsbedarf besteht.
Bei den Verfahren geht es um die Gestaltung von Fernwärmepreisen. Als kritisch bewertete Mundt hierbei Indexe, die allein auf Gaspreisen basierten, obwohl für die Wärmeerzeugung gar kein Gas verwendet werde. Solche Fragen seien jedoch nicht leicht zu beantworten, räumte der Behördenchef ein. Denn Verbraucher hätten vielleicht von diesem Index profitiert, als Gas anders als in der Energiekrise noch als vergleichsweise günstige Wärmequelle galt.
Beschlussabteilung mit bis zu zwölf Mitarbeitern
Mundt gab zudem einen Einblick, wie viele seiner rund 400 Mitarbeiter an Fernwärmeverfahren arbeiten. Demzufolge ist die achte Beschlussabteilung unter anderem für Fernwärmefälle zuständig. Eine Beschlussabteilung besteht üblicherweise aus zehn bis zwölf Mitarbeitern. "Es ruht hier viel Verantwortung auf wenigen Schultern", sagte der Behördenchef. (aba)
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