Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

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Bild: © Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer haben sich bei einer Konferenz am vergangenen Wochenende für eine strengere Regulierung der Fernwärmebranche ausgesprochen. Unter anderem bitten sie den Bund, im Fernwärmemarkt eine Entflechtung von Netzbetrieb und Wärmeerzeugung nach dem Vorbild der Gas- und Stromnetze zu prüfen.

Eine Entflechtung würde einen schweren Eingriff in die Wärmewirtschaft bedeuten. Anders als der Strom- und Gassektor wurde die Fernwärme in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten nicht liberalisiert. Heißt: Wer ein Wärmenetz betreibt, ist in der Regel auch Versorger.

Minister für "stärkere Marktüberwachung"

Im politischen Berlin war die Fernwärmeregulierung in den vergangenen Monaten zwar ein hitzig diskutiertes Thema. Eine Entflechtung wurde aber weder vom Wirtschafts- noch vom Verbraucherschutzministerium öffentlich gefordert. Die Verbraucherschutzminister der Länder verweisen nun aber auf neue EU-Regeln, die der Bund zum Anlass für eine Prüfung nehmen soll.

Die Ministerkonferenz halten zudem eine "stärkere, effektivere Marktüberwachung" und "die Ausweitung der Kompetenzen der Kartellbehörden" im Fernwärmebereich für notwendig. Sie begründen dies mit der Monopolstellung des Fernwärmemarkts sowie derzeitigen kartellrechtlichen und gerichtlichen Befassungen zu möglicherweise missbräuchlichen Preissteigerungen.

Kartellamt und Verbraucherzentralen aktiv

Nach eigenen Angaben eröffnete das Bundeskartellamt Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger. Die Unternehmen stehen im Verdacht, im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2032 zu Unrecht die Preise erhöht zu haben. (Die ZfK berichtete.)

Auch Verbraucherschützer wurden aktiv. Im November 2023 verklagte der Verbraucherzentrale Bundesverband Eon und Hansewerk wegen aus ihrer Sicht unberechtigter Preiserhöhungen. Eon vertritt die Auffassung, dass die Erhöhungen gesetzeskonform war. Zuletzt mahnte die Verbraucherzentrale NRW drei Stadtwerke wegen angeblicher Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten ab. (Die ZfK berichtete.)

Genehmigungsvorbehalt von Entgelterhöhungen

Nach Auffassung der Verbraucherschutzminister soll der Bund prüfen, ob sich durch die Einrichtung einer "bundesweiten, unabhängigen und effektiven Preisaufsicht [...] Preisprüfungen regelmäßiger und umfassender umsetzen lassen und ob kartellrechtlichen Missständen frühzeitiger begegnet werden kann."

Auch eine Einführung einer Preisaufsicht mit einem Genehmigungsvorbehalt von Entgelterhöhungen wird als Möglichkeit genannt.

Fernwärmebranche wehrt sich

Die Fernwärmebranche sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Sie verweist darauf, dass sich teilweise hohe Fernwärmepreise durch Nachwehen der Energiekrise erklären ließen.

Fernwärmepreise würden auf Grundlage von Preisänderungsklauseln angepasst, erklärte der Fernwärmeverband AGFW – "und zwar in Abhängigkeit von der Kostenentwicklung und den allgemeinen Marktverhältnissen". Diese Regeln seien weitaus präziser als vergleichbare Regeln zur Preisanpassung im Strom- und Gassektor.

AGFW: Starke Missbrauchsaufsicht gibt es schon

Zudem gibt es nach AGFW-Aufassung bereits eine starke Missbrauchsaufsicht, führte der Verband aus. "Die Rechtsgrundlagen wurden sogar zuletzt für Fernwärme im Jahr 2022 verschärft." (aba)

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