Die Bundesregierung sieht europarechtliche Hürden bei den geplanten Herkunftsnachweisen für kohlenstoffarmen Wasserstoff in Deutschland. Es fehlten wichtige Vorgaben seitens der Europäischen Union (EU), schreibt sie in einer Unterrichtung für den Deutschen Bundestag.
Dass künftig überhaupt "Energie aus bestimmten nicht-erneuerbaren Quellen" wie kohlenstoffarmer Wasserstoff eine Rolle spielen könnte, ist darüber hinaus bei Energieverbänden umstritten. Als kohlenstoffarm gilt zum Beispiel aus Erdgas gewonnener Wasserstoff, wenn dabei anfallender Kohlenstoff abgeschieden, genutzt oder gespeichert wurde (CCUS).
Nachweisregister vor Erweiterung
Eigentlich will die Regierung das vor rund einem Jahr in Kraft getretene nationale Herkunftsnachweisregistergesetz erweitern: Damit künftig auch kohlenstoffarmer Wasserstoff und die damit erzeugte Wärme oder Kälte einen Nachweis über eine umweltschonende Erzeugung erhalten können.
Allerdings bemängelt sie, dass in der entsprechenden, für eine deutsche Regelung maßgeblichen EU-Richtlinie "noch keine spezifischen Vorgaben zu kohlenstoffarmen Gasen, Brennstoffen oder Wasserstoff enthalten" sind. Und vor April dieses Jahres sei damit auch nicht zu rechnen.
Zwar ist die deutsche Regelung noch nicht in trockenen Tüchern, doch warnte etwa der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) im Oktober des vergangenen Jahres vor "Greenwashing". Die bisherigen Kriterien seien "nicht streng genug, um einen echten Nachweis für den Einsatz von erneuerbaren Energien zu erbringen", hieß es vom Verband. Zuvor kritisierten Verbände wie der VKU und der BDEW den Gesetzentwurf bereits als zu bürokratisch.
Inkrafttreten im zweiten Quartal
Damit die EU-Richtlinie beschlossen werden kann, muss Brüssel laut der Bundesregierung erst "sprachjuristische Arbeiten" abschließen. Inkrafttreten werde sie wohl frühestens "im Laufe des zweiten Quartals 2024". Konkret geht es dabei um die künftige EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff.
Einen Alleingang will die Ampel-Koalition vermeiden: Zeitlich begrenzte Regelungen einzelner Mitgliedsstaaten würden lediglich "nicht-nachhaltige Partikularmärkte" schaffen. Anforderungen an kohlenstoffarmen Wasserstoff zum jetzigen Zeitpunkt festzulegen, lehnt sie ab.
Sollte die EU-Richtlinie bis spätestens Juni dieses Jahres kommen, kann die Bundesregierung das Herkunftsnachweisregistergesetz finalisieren. Die EU-Mitgliedsstaaten erhalten ab Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. (dz)



