Der Umweltschutz ist wirtschaftlich erfolgreich.

Der Umweltschutz ist wirtschaftlich erfolgreich.

Bild: © lily/Adobe Stock

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die geplanten Herkunftsnachweise für Gase kritisiert. Die Lösung der Bundesregierung bedeute einen "erheblichen bürokratischen Aufwand", dem "kein signifikanter Nutzen" gegenüber stehe. Gemäß dem Regierungsentwurf dienten die Herkunftsnachweise lediglich dem Nachweis der Erneuerbaren-Eigenschaft, seien aber nicht für den Nachweis einer mengenmäßigen Zielanrechnung oder einer mengenbezogenen Förderung vorgesehen.

"Damit wird eine Chance vergeben, Herkunftsnachweise für den Aufbau eines liquiden Marktes für erneuerbare und dekarbonisierte Gase zu nutzen", sagte Andreae. "Gleichzeitig drohen die zu engen Vorgaben im Wärmebereich Entwicklungen im Sinne des Klimaschutzes zu blockieren."

Abwärme miteinbeziehen

Um noch schneller importunabhängig und klimaneutral zu werden, müssten nicht nur erneuerbare Energien, sondern alle klimaneutralen und nachhaltigen Quellen ausgeschöpft werden, auch die aus der thermischen Entsorgung zurückgewonnene Energie, forderte zudem Alexander Götz vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Gleiches gelte auch für andere Arten von Energien oder Stoffen, die ohnehin anfallen, wie etwa Abwärme.

"Insbesondere Abwärme aus der Industrie und thermischen Abfallverwertung sowie aus Rechenzentren sollte ausdrücklich in das Herkunftsnachweissystem einbezogen werden", sagte Götz. Die hierbei gewonnene und genutzte Energie entstehe als Nebeneffekt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen oder privaten Entsorgungsauftrags, es handele sich insofern um eine treibhausgasneutrale Energiequelle.

Register auch für Wärme und Kälte

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich nun in einer öffentlichen Anhörung mit dem Vorhaben befasst. Dabei ging es auch um die Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung.

Voraussichtlich ab Anfang Januar 2024 soll es neben dem schon bestehenden Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien auch ein Herkunftsnachweisregister für die gasförmigen Energieträger Gas und Wasserstoff geben, wie die Bundesregierung in dem Entwurf des Herkunftsnachweisregistergesetzes (HkNRG) ausführt. Auch für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen soll es ein Register geben.

Zügige Weiterentwicklung gefordert

"Herkunftsnachweise dienen dazu, einem Endkunden gegenüber dokumentieren zu können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist“, führt die Bundesregierung aus. Herkunftsnachweise machten somit im Wirtschaftsverkehr die Herkunft des Energieträgers aus erneuerbaren Energien transparent. Sie seien ein Instrument der Verbraucherinformation und dienten damit auch dem Verbraucherschutz, heißt es weiter.

Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Energien Speichern (INES) machte sich in der Anhöhrung für eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzesvorhabens aus. Das Thema Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft werde im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Wirtschaft immer bedeutsamer. "Vor diesem Hintergrund reicht ein System von Herkunftsnachweisen für grünen Strom nicht mehr aus."

Eindeutigere Gesetzestexte

Selbst eine Erweiterung des bestehenden Systems durch Herkunftsnachweise für treibhausgasneutrale Gase sei nicht ausreichend, um eine faktenorientierte Transparenz über die Einsatzmöglichkeiten von Energien und weiterer Ressourcen herzustellen und damit eine Grundlage für politisches und marktwirtschaftliches Handeln zu schaffen, sagte Bleschke und empfahl, ein umfassendes System zur Energie- Zertifizierung einzuführen, das alle Energieträger umfasse und im Hinblick auf alle relevanten Klima- und Umwelt-Externalitäten bewertet. Die Bewertung sollte sich über den vollständigen Lebenszyklus erstrecken, so Bleschkes Vorschlag.

Eindeutigere Gesetzestexte forderte Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellenverbands (DWV). Das gelte insbesondere für Themen wie der Beimischung von grünem Wasserstoff im Erdgasnetz, zu denen sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mehrfach öffentlich ablehnend geäußert habe. "Jetzt darauf zu verweisen, dass die aus unserer Sicht nicht eindeutige Begründung doch ausreichende Klarheit für die Möglichkeit der Beimischung und der Nutzung von Herkunftsnachweisen für Wasserstoff schaffen würde, schafft sicherlich nicht die erforderliche Investitionssicherheit", stellte Diwald fest.

Gleiche Schwachstellen wie beim Strom

Die Begründung sei bei Weitem nicht eindeutig. Er empfehle daher, dem Änderungsvorschlag zum Artikel 6 §3 HkNRG des Bundesrats zu folgen und den Gesetzestext durch das Anfügen des zweiten Satzes "Dies gilt insbesondere auch, wenn der Wasserstoff zuvor in ein Erdgasnetz eingespeist wurde und anschließend bilanziell entnommen wird" eindeutiger zu formulieren.

Besonders hart ins Gericht mit dem Gesetzentwurf ging Fritz Söllner von der Technischen Universität Ilmenau: Er verfehle die mit ihm verfolgten Ziele. Die neuen Herkunftsnachweise für gasförmige Energieträger würden dieselben Schwachstellen aufweisen wie die alten Herkunftsnachweise für Elektrizität aus erneuerbaren Energien, sagte Söllner. Das Gesetz werde gerade nicht zum Verbraucherschutz beigetragen - und eine Verbesserung der Verbraucherinformation über die Herkunft der von ihm verwendeten Energie mitnichten erreicht.

Wissenschaftler: Paradebeispiel für Symbolpolitik

Auch das eigentliche Ziel, Treibhausgasemissionen einzusparen werde nicht erreicht werden. Das liege nicht nur daran, dass sich das Verbraucherverhalten durch die neuen Herkunftsnachweise nicht ändern werde, "sondern auch und vor allem daran, dass selbst eine Änderung des Verbraucherverhaltens wirkungslos wäre". Denn: Insoweit die Produktion der vom Gesetzentwurf betroffenen dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegt, seien die Gesamtemissionen auf europäischer Ebene ohnehin gedeckelt.

Etwaige Einspareffekte durch die Änderung des Verhaltens der deutschen Verbraucher würden deshalb durch höhere Emissionen an anderer Stelle kompensiert werden, sodass die Höhe der Gesamtemissionen gleich bleiben würde. Aus den genannten Gründen handelt es sich hier "um ein Paradebeispiel für Symbolpolitik". (jk)

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