Die Bundesregierung will das Herkunftsnachweisregister erweitern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der an diesem Donnerstag in erster Lesung beraten werden soll. Im Zentrum des Entwurfs steht ein Herkunftsnachweisregistergesetz. Die Details sollen dann in einer Verordnungsermächtigung geregelt werden. Mit dem Entwurf soll auch die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung an die Neuregelungen angepasst werden.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll ab dem 1. Januar 2024 ein Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger eingerichtet werden. Dazu zählt ausdrücklich auch Wasserstoff. Ein weiteres Register soll sich mit Wärme und Kälte aus Erneuerbaren beschäftigen. Mit dem Gesetz werden laut Bundesregierung unionsrechtliche Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte umgesetzt.
Transparenz schaffen
Mithilfe der Herkunftsnachweise will die Bundesregierung erreichen, dass einem Endkunden gegenüber dokumentiert werden kann, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde, heißt es in dem Entwurf. Sie seien ein Instrument der Verbraucherinformation und dienten damit auch dem Verbraucherschutz. (amo)



