Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.

Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.

Bild: © Bill Oxford/Unsplash

Energieversorger dürfen Abschlagszahlungen ihrer Kunden während des Abrechnungszeitraums nicht einseitig und ohne wirksame Preiserhöhung anheben. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Berlin in einem Verfahren gegen den sogenannten Energiediscounter Enstroga.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen. Er machte das Urteil in einer Presseaussendung publik.

"Zweifelhafte Methoden"

Nach Angaben des Verbands hatte Enstroga bei Stromkunden monatliche Abschläge "drastisch" erhöht. Betroffen seien auch Verbraucher gewesen, die einen Tarif mit Preisgarantie abgeschlossen hätten.

"Auf dem Energiemarkt agieren einige Unternehmen derzeit mit zweifelhaften Mehtoden und versuchen, sich auf Kosten der Verbraucher:innen zu bereichern", wird Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim Verband, zitiert. "An Preisgarantien müssen sich die Anbieter ebenso halten wie an die vereinbarten Regeln zur Höhe der Abschlagszahlungen. Dieses Rechtsprinzip können Unternehmen auch nicht mit Verweis auf eine Energiepreiskrise aushebeln."

Niederlagen für Voxenergie und Extraenergie

Bereits in den Monaten zuvor hatten Gerichte Energiediscounter wegen umstrittener Praktiken rund um Preis- und Abschlagserhöhung in die Schranken gewiesen. Im Dezember 2021 erklärte etwa das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung die Ankündigung und den Einzug erhöhter Abschlagszahlungen ohne vorherige Preisinformation durch den Anbieter Immergrün für unzulässig. Die Verbraucherzentrale NRW hatte den Fall vor Gericht gebracht.

Im August untersagte zudem das Landgericht Düsseldorf Preiserhöhungen des Anbieters Extraenergie. (Die ZfK berichtete.) Der Versorger hatte mit Verweis auf die Energiemarktturbulenzen infolge des Ukraine-Kriegs Preisgarantien gebrochen. Auch hier hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt.

Bundesnetzagentur schreitet ein

Ferner sah sich die Bundesnetzagentur zweimal gezwungen, einzuschreiten. Im Februar untersagte sie Immergrün kurzfristige und teils drastische Abschlagserhöhungen ohne zuvor wirksame Preisaufschläge. (Die ZfK berichtete.) Im August maßregelte sie die Anbieter Voxenergie und Primastrom. Sie hatten ohne Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigungsfrist Preise erhöht. (aba)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper