Urteil zu Abschlagserhöhung: Nächste Niederlage für Energiediscounter
Eine Erhöhung der Abschläge ohne wirksame Preiserhöhung sei vertragswidrig, befand demnach das Landgericht Berlin. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Energieversorger dürfen Abschlagszahlungen ihrer Kunden während des Abrechnungszeitraums nicht einseitig und ohne wirksame Preiserhöhung anheben. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Berlin in einem Verfahren gegen den sogenannten Energiediscounter Enstroga.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen. Er machte das Urteil in einer Presseaussendung publik.
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