Das Landgericht Düsseldorf hält den Bruch von Preisgarantien wegen steigender Beschaffungskosten vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs für unzulässig. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale NRW den Anbieter Extraenergie verklagt.
"Das ist eine gute Nachricht für Verbraucher:innen und ein deutliches Signal an die gesamte Branche", kommentierte Wolfang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die Entscheidung. "Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden."
Anbieter beruft sich auf § 313 BGB
Extraenergie hatte ebenso wie eine Reihe firmeneigener und verwandter Vertriebsmarken wie Prioenergie und Hitenergie Ende Juli Preiserhöhungsschreiben an Kunden mit Preisgarantie geschickt und sich dabei auf Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 313 BGB) berufen.
Von der ZfK befragte Juristen hatten schon damals bezweifelt, dass dies zulässig sei. "In einem Festpreisvertrag trägt der Schuldner das Aufwandsrisiko, er hat den Preis ja angeboten", kommentierte etwa Energiejuristin Miriam Vollmer von der Kanzlei Recht Energisch. "Er steht deswegen auch für eine im Nachhinein falsche Kalkulation ein. Dies hat die Rechtsprechung vielfach bestätigt." (aba)


