Preisgarantie-Bruch unzulässig: Gericht weist Energiediscounter in Schranken

Reicht der Verweis auf den Ukraine-Krieg und dadurch stark gestiegene Großhandelspreise für Gas und Strom, um Preisgarantien zu brechen? Offenbar nicht, wie sich aus einer frischen Gerichtsentscheidung erschließen lässt.
Bild: © Gary Meulemans/Unsplash
Das Landgericht Düsseldorf hält den Bruch von Preisgarantien wegen steigender Beschaffungskosten vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs für unzulässig. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale NRW den Anbieter Extraenergie verklagt.
"Das ist eine gute Nachricht für Verbraucher:innen und ein deutliches Signal an die gesamte Branche", kommentierte Wolfang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die Entscheidung. "Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden."
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