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Tarifsplit: Landgericht Dortmund gibt Grundversorger Recht

Die Verbraucherzentrale NRW hatte geklagt. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie sofortige Beschwerde einlegt – wie schon in einem anderen Verfahren.
03.03.2022

Bislang kamen Landgerichte in der Frage, ob separate Grundversorgungstarife zulässig sind, zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen.

Das Landgericht Dortmund hat eine einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen die Aufspaltung des Grundversorgungstarifs zurückgewiesen. Dies bestätigte der gemeinnützige Verein der ZfK.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen drei Grundversorger geklagt. In diesem Fall handelt es sich um das Verfahren gegen die Stadtwerke Gütersloh. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass die Aufteilung unserer Grundversorgung in einen Bestands- und Neukundenpreis rechtmäßig war und ist", teilte das Unternehmen auf ZfK-Anfrage mit.

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