Das Landgericht Dortmund hat eine einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen die Aufspaltung des Grundversorgungstarifs zurückgewiesen. Dies bestätigte der gemeinnützige Verein der ZfK.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen drei Grundversorger geklagt. In diesem Fall handelt es sich um das Verfahren gegen die Stadtwerke Gütersloh. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass die Aufteilung unserer Grundversorgung in einen Bestands- und Neukundenpreis rechtmäßig war und ist", teilte das Unternehmen auf ZfK-Anfrage mit.
Wuppertal-Urteil steht noch aus
Das Landgericht Köln hatte im Verfahren gegen den örtlichen Versorger Rheinenergie bereits am 10. Februar eine einstweilige Verfügung abgelehnt. (Die ZfK berichtete.) Ein Urteil im Fall der Stadtwerke Wuppertal steht nach ZfK-Informationen noch aus.
Bundesweit kamen Landgerichte bislang in der Frage, ob die Aufspaltung der Grundversorgungstarife zwischen Bestands- und Neukunden zulässig sind, zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen. Während die Landgerichte Berlin und Leipzig Klagen gegen Grundversorger abwiesen, mussten Regionalversorger Mainova und die Stadtwerke Pforzheim nach entsprechenden Entscheidungen der Landgerichte Frankfurt am Main und Mannheim ihre Tarifsplits wieder rückgängig machen. Mainova kündigte danach an, gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen.
Sofortige Beschwerde wahrscheinlich
Im Verfahren gegen die Rheinenergie legte die Verbraucherzentrale NRW sofortige Beschwerde ein. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie nach der jetzigen Entscheidung des Landgerichts Dortmund dasselbe tut. (aba)



