Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.

Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.

Bild: © Bill Oxford/Unsplash

Das Landgericht Dortmund hat eine einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen die Aufspaltung des Grundversorgungstarifs zurückgewiesen. Dies bestätigte der gemeinnützige Verein der ZfK.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen drei Grundversorger geklagt. In diesem Fall handelt es sich um das Verfahren gegen die Stadtwerke Gütersloh. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass die Aufteilung unserer Grundversorgung in einen Bestands- und Neukundenpreis rechtmäßig war und ist", teilte das Unternehmen auf ZfK-Anfrage mit.

Wuppertal-Urteil steht noch aus

Das Landgericht Köln hatte im Verfahren gegen den örtlichen Versorger Rheinenergie bereits am 10. Februar eine einstweilige Verfügung abgelehnt. (Die ZfK berichtete.) Ein Urteil im Fall der Stadtwerke Wuppertal steht nach ZfK-Informationen noch aus.

Bundesweit kamen Landgerichte bislang in der Frage, ob die Aufspaltung der Grundversorgungstarife zwischen Bestands- und Neukunden zulässig sind, zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen. Während die Landgerichte Berlin und Leipzig Klagen gegen Grundversorger abwiesen, mussten Regionalversorger Mainova und die Stadtwerke Pforzheim nach entsprechenden Entscheidungen der Landgerichte Frankfurt am Main und Mannheim ihre Tarifsplits wieder rückgängig machen. Mainova kündigte danach an, gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen.

Sofortige Beschwerde wahrscheinlich

Im Verfahren gegen die Rheinenergie legte die Verbraucherzentrale NRW sofortige Beschwerde ein. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie nach der jetzigen Entscheidung des Landgerichts Dortmund dasselbe tut. (aba)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper