Neue Runde im Streit um die Rechtmäßigkeit separater Grundversorgungstarife. Die Verbraucherzentrale NRW beantragte gegen die Grundversorger Rheinenergie, Wuppertaler Stadtwerke und Stadtwerke Gütersloh eine einstweilige Verfügung.
Das Trio hatte zuvor eine Abmahnung des Verbraucherschützervereins zurückgewiesen. Es ist der Ansicht, dass die Einführung gesonderter Grundversorgungstarife für Neukunden angesichts kurzfristig gestiegener Beschaffungskosten rechtmäßig ist. (Die ZfK berichtete.)
Drei Versorger, drei Oberlandesgerichtsbezirke
Auch die Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen war zu dem Schluss gekommen, dass unterschiedliche allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgung mithin weder energierechtlich noch kartellrechtlich zu beanstanden seien. Die Verbraucherzentrale NRW hält dagegen schon die preisliche Aufspaltung an sich für rechtswidrig.
Die drei abgemahnten Versorger sind unterschiedlichen Oberlandesgerichtsbezirken zugeordnet. Die Rheinenergie gehört zum Bezirk Köln, die Wuppertaler Stadtwerke zum Bezirk Düsseldorf und die Stadtwerke Gütersloh zum Bezirk Hamm.
"Muss sich dringend ändern"
Gegen extrem hohe Strom- und Gaspreise für Neukunden sprach sich währenddessen Jürgen Kühl, Vorsitzender der Monopolkommission, aus. "Wenn man sieht, dass zum Teil Preisaufschläge von bis zu 185 Prozent auf die vergleichbaren Preise gemacht werden, dann stellt man sich schon die Frage, ob hier nicht Preishöhenmissbräuche vorliegen", sagte er im Interview mit dem ZDF-Magazin "Frontal".
Es komme darauf an, dass die Landeskartellämter tätig würden. "Das tun sie offensichtlich bislang nicht. Und das muss sich dringend ändern."
Im Visier der Kartellbehörde
Der ZfK ist aus der jüngsten Zeit lediglich ein Fall bekannt, bei dem ein Grundversorger ins Visier einer Landeskartellbehörde geriet.
Wie die Stadtwerke Pforzheim vergangene Woche mitteilten, wurde ihnen ein Preisprüfungsverfahren angekündigt. (Die ZfK berichtete.) Der Kommunalversorger hatte Neukunden in der Grundversorgung zwischendurch pro Kilowattstunde Strom 107,66 Cent berechnet. Inzwischen zahlen Neukunden aber nur noch 55,24 Cent. (aba)



