Einstweilige Verfügung beantragt: Grundversorgungs-Streit verschärft sich

Sowohl die Wuppertaler Stadtwerke als auch der Kölner Versorger Rheinenergie führen separate Grundversorgungstarife für Bestands- und Neukunden.
Bilder: (oben) © Wuppertaler WSW, (unten) © Stefan Schilling/Rheinenergie, Canva
Neue Runde im Streit um die Rechtmäßigkeit separater Grundversorgungstarife. Die Verbraucherzentrale NRW beantragte gegen die Grundversorger Rheinenergie, Wuppertaler Stadtwerke und Stadtwerke Gütersloh eine einstweilige Verfügung.
Das Trio hatte zuvor eine Abmahnung des Verbraucherschützervereins zurückgewiesen. Es ist der Ansicht, dass die Einführung gesonderter Grundversorgungstarife für Neukunden angesichts kurzfristig gestiegener Beschaffungskosten rechtmäßig ist. (Die ZfK berichtete.)
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