Einstweilige Verfügung beantragt: Grundversorgungs-Streit verschärft sich
Die Verbraucherzentrale NRW strebt damit eine schnelle juristische Klärung an. Zudem meldet sich der Chef der Monopolkommission zu Wort.
Neue Runde im Streit um die Rechtmäßigkeit separater Grundversorgungstarife. Die Verbraucherzentrale NRW beantragte gegen die Grundversorger Rheinenergie, Wuppertaler Stadtwerke und Stadtwerke Gütersloh eine einstweilige Verfügung.
Das Trio hatte zuvor eine Abmahnung des Verbraucherschützervereins zurückgewiesen. Es ist der Ansicht, dass die Einführung gesonderter Grundversorgungstarife für Neukunden angesichts kurzfristig gestiegener Beschaffungskosten rechtmäßig ist. (Die ZfK berichtete.)
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In