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Einstweilige Verfügung beantragt: Grundversorgungs-Streit verschärft sich

Die Verbraucherzentrale NRW strebt damit eine schnelle juristische Klärung an. Zudem meldet sich der Chef der Monopolkommission zu Wort.
25.01.2022

Sowohl die Wuppertaler Stadtwerke als auch der Kölner Versorger Rheinenergie führen separate Grundversorgungstarife für Bestands- und Neukunden.

Neue Runde im Streit um die Rechtmäßigkeit separater Grundversorgungstarife. Die Verbraucherzentrale NRW beantragte gegen die Grundversorger Rheinenergie, Wuppertaler Stadtwerke und Stadtwerke Gütersloh eine einstweilige Verfügung.

Das Trio hatte zuvor eine Abmahnung des Verbraucherschützervereins zurückgewiesen. Es ist der Ansicht, dass die Einführung gesonderter Grundversorgungstarife für Neukunden angesichts kurzfristig gestiegener Beschaffungskosten rechtmäßig ist. (Die ZfK berichtete.)

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