Bild: © SWU

Bei allen vom Ökostromanbieter Lichtblick angestrengten Gerichtsverfahren gegen Grundversorger liegen inzwischen Entscheidungen in erster Instanz vor, wie die ZfK vom Hamburger Konzern erfuhr. Demnach gaben Gerichte in fünf Fällen dem Kläger Recht. In vier Verfahren setzten sich die Grundversorger durch.

Neu kam am 25. April eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart gegen die Stadtwerke Ulm-Neu-Ulm (SWU) hinzu. Der Kommunalversorger hatte inmitten extrem gestiegener Großhandelspreise und einer Neukundenflut insbesondere durch Geschäftsaufgaben und Insolvenzen von Mitbewerbern teurere Grund- und Ersatzversorgungstarife für Neukunden eingeführt. Diese musste das Unternehmen nach ZfK-Informationen zurücknehmen.

SWU: Berufung nicht mehr nötig

Die SWU bestätigte auf ZfK-Anfrage, dass Lichtblick mit seinem Antrag teilweise Erfolg gehabt habe. Rund 2000 Stromkunden seien betroffen.

Aufgrund der anstehenden gesetzlichen Neuerungen auf Bundesebene, die eine Entkoppelung des Grund- und Ersatzversorgungstarifs vorsehen, sei eine Berufung allerdings nicht mehr nötig, hieß es weiter. Auf ihrer Homepage listete die SWU keinen separaten Strom-Grundversorgungstarif für Neukunden mehr.

Gasag-Verfahren beigelegt

Zuvor hatten Gerichte bereits die Frankfurter Mainova, die Energieversorgung Hildesheim, die Stadtwerke Pforzheim und die Kölner Rheinenergie zu diesem Schritt gezwungen. Die Landgerichte Berlin und Leipzig sowie in zwei Fällen das Landgericht Dortmund wiesen Lichtblick-Klagen dagegen zurück.

Der Ökostromanbieter ging nach eigenen Angaben überall dort, wo er nicht erfolgreich war, in die nächste Instanz. Mit einer Ausnahme: Das Verfahren gegen den Berliner Gas-Grundversorger Gasag wurde beigelegt. Dafür kündigte die Verbraucherzentrale Bundesverband jüngst an, eine Musterfeststellungsklage gegen den Versorger zu prüfen. Die Gasag führte zum 1. Mai seine Grundversorgungstarife wieder zusammen.

Stand bei Verfahren der Verbraucherzentrale NRW

Lichtblick brachte bei seinen Klagen vorwiegend kartellrechtliche Gründe vor. Vor allem auf energierechtliche Argumente stützte sich wiederum die Verbraucherzentrale NRW. Sie war im sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren gegen drei Stadtwerke vorgegangen.

Bislang entschieden Land- und Oberlandesgerichte in diesen Fällen stets zugunsten der Grundversorger. (Die ZfK berichtete.) Die Verfahren sind im sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren inzwischen beendet. Offen ist noch, ob die Verbraucherzentrale NRW in das sogenannte Hauptsacheverfahren geht. (aba)

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