Die Lichtblick-Zentrale in Hamburg

Die Lichtblick-Zentrale in Hamburg

Bild: © Lichtblick

Überraschende Wende im Tarifsplit-Verfahren zwischen Ökostromanbieter Lichtblick und dem Grundversorger EVI Energieversorgung Hildesheim. Die erste Runde vor dem Landgericht Hannover hatte der Kläger noch für sich entschieden.

Hildesheim war daraufhin in Berufung gegangen. Und siehe da: Noch bevor es zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle) kam, nahm Lichtblick seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Zuvor hatte es eine mündliche Verhandlung gegeben. Was steckt dahinter?

Lichtblick bleibt bei juristischer Auffassung

"Das OLG Celle hat von Anfang an klar gemacht, dass es nicht bereit ist, sich ernsthaft mit unserer kartellrechtlichen Argumentation auseinanderzusetzen", teilte Lichtblick-Chefjurist Markus Adam mit. "Ohne eine Würdigung unserer Argumente konnten wir das Verfahren kaum gewinnen, deshalb haben wir die Klage zurückgezogen."

Lichtblick sei aber weiterhin überzeugt, dass das Preissplitting der Hildesheimer zwischen grundversorgten Bestands- und Neukunden rechtswidrig sei. "Das Verhalten hat uns überrascht, da sich andere Gerichte intensiv und fundiert mit der Kartell- und Wettbewerbswidrigkeit des Preissplittings auseinandergesetzt und entsprechend geurteilt haben."

Lichtblick gewann fünf Verfahren in erster Instanz

Tatsächlich gewann Lichtblick bislang fünf Verfahren in erster Instanz. In der Folge mussten die Frankfurter Mainova, die Kölner Rheinenergie, die Stadtwerke Pforzheim und die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm ihre Tarifspaltung vorerst zurücknehmen. In vier Verfahren jedoch unterlag Lichtblick. Das Verfahren gegen den Berliner Gas-Grundversorger Gasag ist mittlerweile beigelegt. (Hier geht's zur Übersicht.)

In seiner Haltung bestätigt zeigte sich dagegen Mustafa Sancar, Kaufmännischer Geschäftsführer der EVI. "Das Preissplitting war eine Zeitlang notwendig", gab er zu Protokoll. "Wir haben eine hohe Verantwortung für all unsere Kundinnen und Kunden und für unser Unternehmen. Durch unsere Entscheidung konnten wir dieser gerecht werden."

Einstweilige Verfügung wirkungslos

Sancar verwies zudem darauf, dass die Grundversorgungstarife von Bestands- und Neukunden seit 8. März wieder einheitlich seien.

Mit der Rücknahme der Klage ist die vom Landgericht Hannover erlassene einstweilige Verfügung wirkungslos. Lichtblick muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. (aba)

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