Von Hans-Peter Hoeren
Über Monate haben viele verbrauchernahe Branchen, darunter auch die Energiewirtschaft, auf die Green Claims Directive (GCD) der EU gewartet. Irreführende Aussagen zum Umweltnutzen von Produkten oder deren Klimaneutralität wollte Brüssel damit bekämpfen und klare Kriterien vorgeben, welche Produktaussagen und Label künftig erlaubt sind. Nun scheint sich die politische Großwetterlage geändert zu haben und die Verordnung steht offenbar vor dem Aus. Hintergrund ist wie im Fall der Nachhaltigkeitsdirektive CSRD die Sorge vor einer bürokratischen Überregulierung.
Unabhängig von dem sich abzeichnenden Aus der GCD bleibt die Thematik für die Marketingabteilungen und Vertriebe der Stadtwerke aber sehr relevant, schreibt die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (Asew) in einer Pressemitteilung.
Unterlassungsaufforderungen reißen nicht ab
"Umweltaussagen über eigene Unternehmen und Produkte sollten im Sinne des Verbraucherschutzes wie auch des eigenen Risiko- und Reputationsmanagements wahrheitsgetreu, präzise und verständlich formuliert sowie durch Belege gestützt werden", rät Patrick Niehaves, Senior-Projektmanager für Umweltaussagen und Kompensation bei der Asew.
Dass bei vielen Unternehmen diesbezüglich noch Handlungsbedarf bestehe, belegten die zahlreichen und nicht abreißenden Unterlassungsaufforderungen und Klagen von Umweltorganisationen, Wettbewerbszentralen und weiteren Stakeholdern gegenüber Unternehmen. Insbesondere die Deutsche Umwelthilfe (DUH) war im vergangenen Jahr gegen einige Werbeaussagen von kommunalen und privaten Energieversorgern rechtlich vorgegangen – oftmals erfolgreich.
DUH warnt vor "weiterhin eklatanten Greenwashing-Fällen"
Die DUH fürchtet, dass mit dem Aus für die GCD in Brüssel der Green Deal weiter rückabwickelt werden soll. "Die Green Claims Directive ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Green Deal-Ziele, insbesondere im Bereich nachhaltiger Konsum und Kreislaufwirtschaft. Ziel der Richtlinie ist es, irreführende Umweltaussagen in der Werbung von vornherein zu verhindern", erklärt Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung bei der DUH.
Als zentaler Bestandteil der Richtlinie sei eine Vorab-Überprüfung umweltbezogener Aussagen vorgesehen gewesen. "Unternehmen müssten vor Publizierung der Umweltwerbung überprüfen lassen, ob die versprochene Werbung auch das hält, was sie verspricht. Ohne eine solche verbindliche, vorgelagerte Prüfung rechnen wir weiterhin mit eklatanten Greenwashing-Fällen, mit denen sich die Gerichte befassen werden müssen", so Sauter weiter.
Wir als DUH fordern, dass alle Teilnehmenden zurück an den Verhandlungstisch kommen!
Wenn Bürokratieabbau bedeutet, dass Prüf-, Melde- oder Nachweispflichten gestrichen oder gelockert werden, könnten dadurch auch Qualitäts- und Schutzstandards aufgeweicht werden. Fehlende Regulierungen im Bereich Green Claims führt dazu, dass Unternehmen unbegründete Umweltversprechen abgeben, ohne dass sie effektiv überprüft werden. Damit würden Verbraucherinnen getäuscht und die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Produkte leidet.
Unverändert bleibt, dass die Richtlinie “Empowering Consumers for the Green Transition”, welche letztes Jahr auf europäischer Ebene beschlossen wurde, bis Mitte 2026 in nationales, also auch deutsches Recht umgesetzt werden muss. Sie gibt uns Rückenwind in unseren Verfahren – auch im Energiesektor. Wenngleich sie – anders als die GCD – keine Vorab-Überprüfung von Werbeaussagen einführt, schränkt sie Greenwashing zukünftig stark ein. Es ist ein großer Erfolg, dass die EU auf unser Drängen darin ein Verbot vager Klimaneutralitätsversprechen auf Produktebene verankert hat, wie sie von unterschiedlichsten Unternehmen, darunter auch Erdgas-Anbietern, gegen die wir erfolgreich vorgegangen sind, ausgesprochen wurden.
"Sensibilisierung für Thema und ständige Selbstkontrolle wichtig"
Ein typisches Beispiel ist laut der Asew die Kommunikation von CO2-Kompensationen. War noch vor wenigen Jahren die Bewerbung kompensierter Produkte als "klimaneutral" beliebt, haben viele Unternehmen aufgrund von Kritik an der Qualität der Kompensationszertifikate und der Verständlichkeit des Wortlauts alternative Produkte und Kommunikationskonzepte entwickelt oder jene gänzlich eingestellt.
Ziel der EU wird es auch künftig bleiben, die Verbraucher besser zu schützen und die Gerichte zu entlasten. Dafür sorgt die seit März in Kraft getretene "Empowering Consumers für the Green Transition Directive" (Empco). Auch Energieversorger müssen sich infolgedessen mehr denn je mit ihren Werbeversprechen auseinandersetzen, wie etwa kritische Medienberichte zu vermeintlich irreführenden "Ökogas"-Produkten zeigten, schreibt die Asew. "Das ist ein abteilungsübergreifender Prozess, bei dem sowohl eine Sensibilisierung für das Thema als auch eine ständige Selbstkontrolle erfolgen muss", verdeutlicht Asew-Geschäftsführerin Daniela Wallikewitz.
Neben den Kernthemen Haltbarkeit und Reparierbarkeit regelt die Empco-Richtlinie, welche Arten von Werbeaussagen über ökologische Aspekte als irreführend und damit unzulässig einzustufen sind. „Die deutschen Gerichte scheinen die entsprechenden Regelungen schon jetzt in ihrer Rechtsprechung im Hinterkopf zu haben“, ergänzt Patrick Niehaves. Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedsstaaten haben noch bis spätestens März 2026 Zeit, die Richtlinieninhalte der Empco in nationale Gesetze zu überführen, ehe sie sechs Monate später für Unternehmen in Kraft treten.
DUH: "Empco schränkt Greenwashing künftig stark ein"
"Die Empco gibt uns Rückenwind in unseren Verfahren – auch im Energiesektor. Wenngleich sie – anders als die GCD – keine Vorab-Überprüfung von Werbeaussagen einführt, schränkt sie Greenwashing zukünftig stark ein", ergänzt Agnes Sauter von der Deutschen Umwelthilfe. Es sei ein großer Erfolg, dass die EU auf Drängen der Umweltverbände in der Empco ein Verbot vager Klimaneutralitätsversprechen auf Produktebene verankert habe. Solche Formulierungen seien in der Vergangenheit von unterschiedlichsten Unternehmen, darunter auch Erdgas-Anbietern, gegen die die DUH erfolgreich vorgegangen sei, ausgesprochen worden.
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