Die Grundversorgung in der bisherigen Form gerät zunehmend in Kritik. (Symbolbild)

Die Grundversorgung in der bisherigen Form gerät zunehmend in Kritik. (Symbolbild)

Bild: Adobestock/Superingo

Die Debatte um die Zukunft der Grundversorgung mit Strom und Gas geht in eine neue Runde. Anlass ist ein neues Gutachten des Wuppertal Instituts, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Auftrag gegeben hatte.

Darin bestätigen die Gutachter der Grundversorgung zwar, dass sie die Versorgungssicherheit erhöht. Gleichzeitig würde das Instrument aber auch den Wettbewerb hemmen und in der Tendenz zu hohen Preisen führen.

Die Debatte über eine Reform der Grundversorgung könnte in den kommenden Monaten im politischen Berlin weiter an Fahrt gewinnen. Bis Mitte 2027 muss das Bundeswirtschaftsministerium einen Bericht zur Evaluierung der Grundversorgung vorlegen, in dem insbesondere das Verfahren zur Bestimmung des Grundversorgers und mögliche alternative Verfahren untersucht werden. So sieht es das jüngst überarbeitete Energiewirtschaftsgesetz vor.

Tarifdaten zeigen, dass viele Grundversorgungstarife im Vergleich zu wettbewerblichen Angeboten nach wie vor hoch sind. Laut einer Auswertung von Verivox lag der durchschnittliche Strompreis in der Grundversorgung 2025 bei rund 44 Cent pro Kilowattstunde. Bei Sondertarifen waren es demgegenüber rund 38 Cent. Trotzdem verbleiben überdurchschnittlich häufig Haushalte mit geringem Einkommen und niedrigerem Bildungsniveau in diesen Tarifen.

Debatte über Preisdecke und Wechselprozesse

Laut dem VZBV zahlen gerade einkommensschwächere Kundengruppen häufig die höchsten Strom- und Gaspreise, weil sie kaum Tarifvergleiche nutzen oder ihnen die Wechselmöglichkeiten nicht bewusst sind. 49 Prozent der Haushalte würden die Unterschiede zwischen Grundversorgung und Sondervertrag nicht kennen.

Die Verbraucherschützer wollen deshalb über neue Maßnahmen diskutieren. Dazu gehören ein staatlich regulierter Preisdeckel, bessere Information und einfachere Wechselprozesse. So könnten Grundversorger künftig verpflichtet werden, Kunden aktiv auf günstigere Sondertarife hinzuweisen und Einsparpotenziale klar auszuweisen.

Alternativ könnte die Grundversorgung in einem Gebiet regelmäßig neu vergeben werden – etwa über ein Bieterverfahren, an dem alle Versorger teilnehmen. Denkbar sei außerdem ein Preisdeckel für bestimmte Teile der Grundversorgung, etwa ein staatlich garantierter Mindestkonsum zu festen Obergrenzen.

Zudem fordern die Verbraucherschützer, sozialpolitische Ziele künftig stärker von der marktlichen Grundversorgung zu trennen. Etwa über gesonderte Sozialtarife – ein Modell, das in Teilen Spaniens, Italiens oder Frankreichs bereits existiert.

"Gerade in schwierigen Zeiten steht die Grundversorgung für eine sichere Energieversorgung."

Eon: Daseinsvorsorge mit höherem Aufwand

Eon, der mit rund 14 Millionen Kundinnen und Kunden in Deutschland der größte Grundversorger für Strom und Gas, hat vorsichtig auf den Vorstoß reagiert. Martin Endress, CCO und für das Kundengeschäft von Eon Energie Deutschland verantwortlich, verteidigt die Grundversorgung als "wichtige Daseinsvorsorge".

Sie sei ein Sicherheitsnetz für Umzüge, Vertragskündigungen durch andere Anbieter oder Bonitätsprobleme. "Gerade in schwierigen Zeiten steht sie für eine sichere Energieversorgung", so Endress.

Die "mitunter höheren Preise" begründet der Eon-Geschäftsführer damit, dass sich die Energieversorger zusätzlich absichern müssen und einen höheren Aufwand haben. Etwa durch sehr kurze Belieferungs- und Kündigungsfristen und komplexe regulatorische Vorgaben.

Das Energieunternehmen zeigt sich jedoch "grundsätzlich" offen dafür, dass die Grundversorgung weiterentwickelt wird. Im Mittelpunkt sollten dabei aber vor allem Reformen stehen, die Bürokratie abbauen. Das würde regulatorisch bedingten Kosten senken und wieder Spielraum auf der Preisseite schaffen, argumentiert Endress.

"Das deutsche Modell schützt nicht Kundinnen und Kunden, sondern regionale Monopolisten."

VKU: Ausschreibungen wenig attraktiv

Kritik am Vorstoß der Verbraucherschützer kommt auch aus der Stadtwerkewelt. "Die Vorschläge greifen aus unserer Sicht aber insgesamt zu kurz, weil sie das zugrundeliegende Problem der Energiearmut nicht lösen können, sondern nur verlagern", sagt eine Sprecherin des Branchenverbandes VKU. Das Gutachten des Wuppertal Instituts könne aber eine Diskussionsgrundlage sein, wie sich die Grundversorgung weiterentwickeln lasse.

Wenig überzeugt zeigt sich der Verband jedoch von Ausschreibungen. Das Argument: Die Grundversorgung sei in der bisherigen Form wirtschaftlich nicht attraktiv, weshalb sich kaum Bieter an Ausschreibungen beteiligen dürften. Statt mehr Informationspflichten für Versorger schlägt der Verband vor, die bereits bestehenden Informationspflichten verständlicher auszugestalten.

Um die Preise in der Grundversorgung zu dämpfen, spricht sich der VKU für längere Vertragslaufzeiten aus. Das würde die Planbarkeit erhöhen und die Kosten der Anbieter senken. Derzeit können Kunden Grundversorgungstarife jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Der Stadtwerkeverband fordert auch ein stärkeres Engagement des Staates ein. Energiearmut sollte dieser nicht über subventionierte Sozialtarife lösen, sondern über zielgerichtete Hilfeleistungen an bedürftige Kunden.

Lichtblick: Modell Österreich und Ausschreibungen

Der Ökostromanbieter Lichtblick ging in der Vergangenheit deutlich schärfer mit dem deutschen System ins Gericht. "Das deutsche Modell schützt nicht Kundinnen und Kunden, sondern regionale Monopolisten", ließ sich Chefjurist Markus Adam zitieren, als das Thema im Zuge der Energiekrise 2022 schon einmal hochschwappte. Das stelle die Grundversorgung auf den Kopf.

Aus Sicht des Unternehmens verstößt das heutige Modell gegen EU-Wettbewerbsrecht und führe zu überhöhten Preisen für viele Haushalte. Lichtblick schlug daher vor, die Grundversorgung abzuschaffen und stattdessen eine wettbewerblich organisierte Ersatzversorgung für schutzbedürftige Kundengruppen einzuführen. Als Vorbild dienen könnten Modelle wie in Österreich, wo sich mehrere Anbieter um die Ersatzversorgung bewerben und Kunden per Los zugeteilt werden.

Das Argument: Die Politik solle Energiearmut nicht über dauerhafte Hochpreise und Quersubventionen in der Grundversorgung adressieren. Sondern über gezielte soziale Sicherungssysteme, die Strom- und Wärmeversorgung ausdrücklich mit umfassen.

Branche: Schrumpfende "sichere Bank" Grundversorgung

Parallel zur Reformdebatte verändert sich die Rolle der Grundversorgung im Markt: Stadtwerke und Experten berichten seit Jahren von einem stetigen Rückgang der Kundenzahlen. In der Strom-Grundversorgung sank die verkaufte Menge laut Bundesnetzagentur zwischen 2007 und 2024 von 73 auf 24 Terawattstunden, während Sondertarife im gleichen Zeitraum bei rund 41 Terawattstunden stagnieren.

Viele Grundversorger versuchen aktiv, Neukunden möglichst schnell in günstigere Sondertarife zu konvertieren, um Kündigungsrisiken zu verringern und langfristig planbare Portfolios aufzubauen.​ Die Idee: niedrigere Margen, aber höhere Planbarkeit. Branchenexperten schätzen, dass die Marge in der Grundversorgung häufig bis zu doppelt so hoch ist wie in Sondertarifen.

Experten: Mängel im System und internationale Vorbilder

Die Vermischung von Sozial- und Energiepolitik sehen auch andere in der Branche als problematisch an. So kritisierte Regulatorikexperte Andreas Jahn vom Regulatory Assistance Project zuletzt in der ZFK, dass die deutsche Grundversorgung zwei Funktionen vermischt. Da ist zum einen die Ersatzversorgung im Krisenfall und zum andere die soziale Institution für schutzbedürftige Haushalte.

Die Energiekrise habe dabei gezeigt, dass massenhafte Wechsel in die Ersatz- und Grundversorgung Tarife teilweise auf bis zu 80 Cent je Kilowattstunde getrieben hätten. Das habe die Grenzen des Systems offengelegt.​ Zudem könnten europäische Vorgaben zu dynamischen Tarifen und Netzentgelten den Reformdruck auf die Grundversorgung weiter erhöhen.

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