Wasser

Tesla kippt weitere wasserrelevante Auflage

Der US-Elektroautobauer ist mit seinen Widersprüchen beim Land Brandenburg nicht nur bei der Auflage der Grundwasserkontrolle erfolgreich gewesen. Das Landesumweltamt hob auch eine Bestimmung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf.
20.02.2023

Tesla baut derzeit auf dem Gelände seiner Gigafabrik in Grünheide neue Straßen und Parkplätze für die mehr als 7000 Mitarbeiter.

 

Das Land Brandenburg wollte ursprünglich, dass Tesla in bestimmten Fällen bei der eigenen Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen die Analysen bei der Wasserbehörde des Kreises Oder-Spree einreicht. Dabei geht es um Fälle, bei denen Tesla Stoffe aufgrund eines geringen Anteils in eine niedrigere Gefährdungsklasse eingestuft hat. Das teilte das Landesumweltamt der Deutschen Presse-Agentur mit.

Das Unternehmen wandte sich dagegen. Das Landesamt für Umwelt entsprach dem und hob die Nebenbestimmung für Tesla auf. Damit kann der Autobauer die Wassergefährdungsklasse für diese Gemische selbst einstufen, ohne Analysen vorlegen zu müssen.

Mehr Transparenz über eingesetzte Stoffe

Der Umweltverband Grüne Liga Brandenburg sieht darin Risiken. «Die Gefahreneinstufung der Gemische ist nicht überprüfbar. Wir als Verbände und die Öffentlichkeit haben durch Schwärzung der Antragsunterlagen sowie des Genehmigungsbescheids keine Möglichkeit, diese Prozesse nachzuvollziehen», sagte Landesgeschäftsführer Michael Ganschow. «Unklar bleibt, welche Stoffe in der Batteriezellfertigung zum Einsatz kommen. Hier wäre mehr Transparenz dringend geboten.»

Das Landesamt für Umwelt hatte auf den Widerspruch von Tesla hin einige Vorgaben geändert, einige zurückgewiesen und auch aufgehoben. Unter anderem hatte es die Vorgabe aufgehoben, dass der Wasserverband Strausberg-Erkner in alle grundwasserrelevanten Fragestellungen einbezogen werden muss. Daraufhin klagte der Verband vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gegen die Landesbehörde.

Zwei weitere Klagen

Inzwischen reichten auch der Naturschutzbund Brandenburg und die Grüne Liga Brandenburg Klage ein – sie kritisieren, dass sie vor dem Erlass des Widerspruchsbescheids nicht angehört wurden. Das Brandenburger Umweltministerium hatte die weggefallene Auflage zur Einbindung des lokalen Wasserverbands zur Grundwasserüberwachung verteidigt. (dpa/hp)