IT

Bund relauncht Breitbandförderprogramm

Statt Kupfer wird Glasfaser gefördert und das Förderverfahren deutlich vereinfacht. Der Höchstbetrag steigt von 15 auf 30 Mio. Euro. Auch finanzschwache Kommunen profitieren von den neuen Bestimmungen. Und was sich sonst alles ändert:
03.07.2018

Glasfaserleitungen können deutlich mehr Informationen weiterleiten als Kupferkabel.

In den Breitbandausbau mit Glasfaserleitungen dürfte jetzt deutlich mehr Schwung kommen: Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) legte dazu das Förderprogramm für Gebiete, in denen kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, neu auf und vereinfacht das Verfahren wesentlich. Die ZfK stellt die Änderungen vor:

  • Kommunen, die bisher auf Kupfer gesetzt haben, können ihr Projekt noch bis Ende des Jahres auf Glasfaser umstellen. Der Bund stockt dazu den Bundesanteil entsprechend auf. Den Ländern sei es freigestellt, den höheren Eigenmittelbetrag der Kommune zu übernehmen.


Kriterienkatalog entfällt künftig

  • Künftig sollen die Anträge nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet werden. Der Kriterienkatalog wird abgeschafft, so dass die Mittel zügig nach Einreichung des Antrags bewilligt werden können, so das BMVI.
  • Für Kommunen reicht es, mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahren die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells ist nicht mehr nötig. Ebenso entfällt der detaillierte Finanzierungsplan bei der Antragsstellung. Es reicht, wenn die Kommune den voraussichtlichen Förderbedarf vorläufig schätzt.
     

Verdoppelung des Förderhöchstbetrags

  • Der Bund erhöht zudem den Förderhöchstbetrag von 15 auf 30 Mio. Euro. Eine mögliche Verteuerung der Projekte im Zuge der Ausschreibung des Vorhabens soll künftig berücksichtigt werden. Für die Bundesförderung sei der im Ausschreibungsverfahren ermittelte Marktpreis maßgeblich. Die Schätzung der Kommune hingegen sei lediglich ein Richtwert.
  • Künftig wird auch bei finanzschwachen Kommunen der kommunale Eigenanteil von zehn Prozent von den Ländern übernommen, früher war das nur bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren möglich.


Mehr Zeit für Markterkundungsverfahren

  • Zudem wird das Markterkundungsverfahren von vier auf acht Wochen verlängert. So können Telekommunikations-Unternehmen die hohe Anzahl von gleichzeitigen Markterkundungsverfahren bedienen und deutlich fundiertere Angaben machen. Die Unternehmen müssen ihre Meldung im Markterkundungsverfahren mit einem validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau untermauern.
  • Wird in einem Förderprojekt dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt, kann die Fördersumme nachträglich so weit angehoben werden, dass die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und der damit entstehenden größeren Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird.


Anträge zur Förderung können vom 1. August an gestellt werden. Das Ministerium hat außerdem einen weiteren Schritt in der Förderung angekündigt: Ein komplett neues Programm soll ab Mitte 2019 die Förderung in Gebieten ermöglichen, die bereits an schnelles Internet angebunden, aber noch nicht gigabitfähig erschlossen sind. Wie man außerdem in sieben Schritten ein Gigabit-Netz aufbaut, erläutert das BMVI auf seiner Website.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in dem neuen Programm seine wesentliche Forderungen aufgenommen. Der Verband schlägt außerdem in einem nächsten Schritt als Ergänzung des Instrumentenkastens vor, mit einem Teil der zur Verfügung stehenden Fördermittel Anreize für eine höhere Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen bis direkt ins Gebäude zu schaffen, etwa mit Gutscheinen oder so genannten Vouchern. Gemeinsam mit Breko und Buglas wolle man in diesen Tagen einen entsprechenden Vorschlag gegenüber der Politik lancieren. 

Breko warnt vor Überförderung

Der Bundesverband Breko mahnte zudem die Kommunen: "Beim Förder-Upgrade zählt jeder Tag." Verbandgeschäftsführer Stephan Albers: "Jetzt noch Ausbau auf Basis antiquierter Kupferleitungen umzusetzen, wäre geradezu fahrlässig."

Breko kritisiert jedoch, dass eine "Flutung" des Markts mit Fördermitteln den eigenwirtschaftlichen Ausbau im Wettbewerb verdränge, was sich wiederum kontraproduktiv auf den flächendeckenden Ausbau auswirke. Zudem würden bei "Überförderung", die Tiefbaupreise ansteigen, was wiederum den Förderbedarf erhöhe. (sg)