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EU will kommunale Unternehmen zur Datenweitergabe verpflichten

Geht es nach der EU-Kommission, sollen öffentliche Unternehmen ihre Daten in Echtzeit veröffentlichen und weitergeben. Der Verband VKU kritisiert dies als Wettbewerbsverzerrung. Vielmehr sollten die Mitgliedsstaaten hier selbst entscheiden.
12.12.2018

Laut VKU kann es keine klare und einheitliche Definition der Daten geben, die den unterschiedlichen Situationen in den Ländern gerecht wird.

 

Zum voraussichtlich letzten Mal berät sich am Donnerstag der Trilog aus Kommission, Parlament und Ministerrat in Straßburg zur Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, die sogenannte PSI-Richtlinie. Darin soll der Umgang mit Daten geregelt werden, die im öffentlichen Sektor entstehen. Erstmals sind im Entwurf explizit öffentliche Unternehmen adressiert, zu denen auch kommunale Unternehmen mit ihren Leistungen der Daseinsvorsorge gehören. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert den Entwurf der EU-Kommission, der Verpflichtungen der öffentlichen Unternehmen zur Datenweitergabe erweitert und verschärft. Es droht eine Wettbewerbsverzerrung.

Level-Playing-Field gefordert

VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: «Bei allem Verständnis für das nachvollziehbare Anliegen, Rechtssicherheit zu schaffen und Chancen zu eröffnen: Der aktuelle Entwurf schießt eindeutig über das Ziel hinaus. Müssen nur öffentliche Unternehmen ihre Daten veröffentlichen und weitergeben, werden sie im Wettbewerb mit privaten Unternehmen strukturell und unwiederbringlich benachteiligt. Das ist, als würden Sie bei einem Marathon antreten und der Schiedsrichter gibt ihren Gegnern 20 Kilometer Vorsprung. Wir brauchen keine Ausnahmen, sondern ein Level-Playing-Field: einen Rechtsrahmen, der gleiche Spielregeln für alle Marktakteure definiert und so fairen und transparenten Wettbewerb schafft.»

VKU: Unterschiede zwischen den MItgliedsstaaten beachten

Der VKU kritisiert insbesondere folgenden Vorstoß: Die EU-Kommission soll ermächtigt werden, öffentlichen Unternehmen vorzuschreiben, ihre hochwertigen Daten in Echtzeit öffentlich zugänglich zu machen („high value data sets“). Bisher hat die EU-Kommission dazu keine Befugnis. Aus gutem Grund: Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in ihrem Verständnis und ihrer Organisation von Daseinsvorsorge, zu der auch die Versorgung mit Wasser, Strom und Wärme, schnellem Internet sowie die Abfallentsorgung zählen, sind groß. Entsprechend kann es keine klare und einheitliche Definition der Daten geben, die den unterschiedlichen Situationen in den Ländern gerecht wird.

Der VKU empfiehlt deshalb, das bewährte Subsidiaritätsprinzip anzuwenden: Jeder Mitgliedstaat sollte für sich entscheiden, ob und welche Daten öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Immerhin geht es um Daten der Daseinsvorsorge, also auch der Versorgung von Wirtschaft und Bürgern mit Wasser, Strom und Wärme, schnellem Internet sowie der Abfallentsorgung. (sg)