Wärmeabrechnung mit Mehrwert
Mit der bei Strom- und Gasanbietern bereits seit jeher etablierten Aktif-Softwareplattform lassen sich auch Fern- und Nahwärme-Lieferungen abbilden und abrechnen. Darüber hinaus wird damit den Anforderungen der FFVAV (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung) umfassend entsprochen. Über ein integriertes Webportal können Wärmelieferanten demnach ohne weiteren manuellen Aufwand ihren Kunden Vertrags- und Rechnungsdokumente inklusive aller erforderlichen Informationen bereitstellen und Verbrauchsvisualisierungen umsetzen.
Komplexe, spartenübergreifende Abrechnungsprozesse
Bei der Abrechnung von Wärmeprodukten ist die Aktif-Plattform flexibel: Die Abrechnung kann nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen, abhängig etwa von der Durchflussgröße oder der Warmwassermenge in Kubikmetern. Eine spartenübergreifende Betrachtung – beispielsweise vor dem Hintergrund der Quartiersversorgung – ist laut dem Anbieter jederzeit möglich.
Kundenanlagen werden dafür in der Software als eigene Arealnetze angelegt. Die damit verknüpften Strukturelemente ermöglichen es, sowohl jegliche Wärmeversorgungskonzepte als auch weitere Belieferungskonstrukte wie Mieterstrombelieferung oder Tranchenprodukte abzubilden. Einer Verrechnung unterschiedlicher Einspeisungen mit verschiedenen Preisbestandteilen innerhalb der Kundenanlage steht nichts im Wege. Außerdem können einzelne Kundenanlagen gezielt gesucht sowie ausgewertet und Übergangspunkte zum öffentlichen Netz und den Einspeiseanlagen angelegt werden.
FFVAV einfach umsetzen
Daneben lassen sich mit der Lösung die zusätzlichen Informationspflichten, die sich aus der FFVAV ergeben, realisieren. „Bis Ende 2026 müssen alle Wärmeversorger die Vorgaben der FFVAV umgesetzt haben – viele haben hier jedoch noch nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen. Auf Software-Seite können wir die entsprechenden Anpassungen für unsere Kunden schon jetzt vornehmen, wodurch diese wertvolle Zeit im Tagesgeschäft gewinnen und gleichzeitig die digitalen Services gegenüber dem Kunden weiter stärken können“, erläutert Lars Ehrler, Geschäftsführer der Aktif-Unternehmensgruppe.
Die im Oktober 2021 in Kraft getretene „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte“ (FFVAV) verpflichtet Wärmeversorger zur Fernauslesbarkeit aller Zähler bis zum 31. Dezember 2026. Neben der technischen Umsetzung der Ablesung, sprich dem Rollout vernetzter Messsysteme, gilt es dabei auch, die Abrechnung und die Rechnungsstellung anzupassen. Solche IoT-basierten Abrechnungsdaten lassen sich in die Aktif-Lösung integrieren und in der Wärmeabrechnung berücksichtigen. Zugeich werden auf diese Weise die zusätzlichen Informations- und Transparenzpflichten umgesetzt. (sg)