Der Bau des ersten Stranges der Eugal-Pipeline ist jetzt vollendet, ab dem 1. Januar 2020 kann das Erdgas fließen.

Der Bau des ersten Stranges der Eugal-Pipeline ist jetzt vollendet, ab dem 1. Januar 2020 kann das Erdgas fließen.

Bild: © Gascade

Die Europäische Gas-Anbindungsleitung Eugal ist nach Angaben des Betreibers fertiggestellt worden. Ein zweiter Strang sowie eine Verdichterstation seien am Donnerstag in Betrieb genommen worden, teilte der Fernleitungsnetzbetreiber Gascade in Kassel mit. Somit könne die Leitung, die rund 480 Kilometer von der Erdgas-Empfangsstation in Lubmin bei Greifswald bis Deutschneudorf (Sachsen) an der deutsch-tschechischen Grenze verläuft, jährlich bis zu 55 Mrd. Kubikmeter Erdgas transportieren.

Der erste Strang ist bereits seit Anfang 2020 in Betrieb. Die Leitung sollte eigentlich Gas von der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 erhalten, die aber bisher nicht fertiggestellt ist. Die Eugal ist auch an andere Ferngasleitungen angeschlossen, etwa die Nordeuropäischen Erdgasleitung NEL.

DUH-Klage stoppt Weiterbau

Der Anschluss an Nord Stream 2 könnte sich weiter verzögern. Denn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will nach Ablehnung ihres Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung von Mitte Januar nun Klage einreichen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) habe Naturschutz- und Klimaaspekte nicht ausreichend geprüft beziehungsweise ignoriert, kritisierte die DUH in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Das BSH hatte zuvor Widersprüche der DUH und des Naturschutzbundes Deutschland gegen die Baugenehmigung zurückgewiesen und damals den sofortigen Weiterbau in deutschen Gewässern erlaubt. Eine Klage vor Gericht würde die Genehmigung nun erneut außer Kraft setzen. Dann könnte das Konsortium die Pipeline erst ab Ende Mai in deutschen Gewässern verlegen. Derzeit wird in dänischen Gewässern gebaut.

BSH sieht keine Umweltgefährdung

Als Begründung für die Klage verwies DUH unter anderem auf klimaschädliche Methan-Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport des Erdgases. Das BSH ist nach eigenen Angaben allerdings in erster Linie dafür zuständig, konkrete ökologische Beeinträchtigungen auf See und Auswirkungen auf den Schiffsverkehr zu bewerten.

Die Behörde hatte die Ablehnung der Widersprüche unter anderem damit begründet, dass der verbleibende Bauabschnitt nur einen Randbereich eines Vogelschutzgebietes streife, mit geringer Bedeutung für bestimmte Rastvogelarten. Zudem verlaufe die Pipeline teilweise durch ein Gebiet, in dem es ohnehin intensiven Schiffsverkehr gebe. (dpa/hp)

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