Stadtwerke lehnen Anschlusszwang für Biogasanlagen ab
Der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VSHEW), der die Interessen von rund 60 kommunalen Stadt- und Gemeindewerken sowie Unternehmen der Energiewirtschaft vertritt, fordert eine Überprüfung der gesetzlichen Verpflichtung für Gasnetzbetreiber, Biomethan aus Biogasanlagen in das Erdgasnetz einzuspeisen. Diese Verpflichtung begünstige die Anlagenbetreiber unverhältnismäßig zu Lasten der Netzbetreiber und damit der Verbraucher, so die Kritik des VSHEW. Betroffen seien vor allem Stadtwerke und Regionalversorger, die eine Vielzahl von Anschlussbegehren bearbeiten müssen.
Ein Beispiel aus Niedersachsen verdeutlicht die Problematik: Die Kosten für den Netzanschluss einer bestimmten Biogasanlage belaufen sich nach Angaben des Verbands hier auf rund 15 Millionen Euro, bei jährlichen Betriebskosten von 500.000 Euro. Über 20 Jahre summieren sich die Kosten auf 25 Millionen Euro, was zu einem effektiven Preis von rund 9 Cent pro Kilowattstunde Biomethan führt – dem Zwei- bis Dreifachen des aktuellen Großhandelspreises für Gas. Da ein Anlagenbetreiber aber nur 25 Prozent der Anschlusskosten und maximal 250.000 Euro selbst tragen müsse, entfallen auf ihn in diesem Beispiel weniger als zwei Prozent der Anschlusskosten. Damit können Bau und Betrieb der Anlage für ihn wirtschaftlich sehr attraktiv sein – zu Lasten der Allgemeinheit, wie der VSHEW findet.
Netzbetreiber und Verbraucher werden belastet
„Derzeit tragen Netzbetreiber und Verbraucher die Hauptlast, während Anlagenbetreiber von geringen Eigeninvestitionen profitieren. Das können wir unseren Kundinnen und Kunden angesichts der ohnehin hohen Energiepreise nicht länger vermitteln“, kritisiert Andreas Wulff, Vorstandsvorsitzender des VSHEW und Geschäftsführer der Stadtwerke Brunsbüttel sowie der Stadtwerke Steinburg, in einer Pressemitteilung.
Der VSHEW fordert daher eine kritische Überprüfung und Anpassung der Regelungen zum Anschlusszwang von Biogasanlagen und zur Kostenverteilung. Eine Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) könnte unverhältnismäßige Belastungen vermeiden und eine gerechtere und volkswirtschaftlich sinnvollere Energieversorgung sicherstellen, heißt es in der Mitteilung. (amo)