Bonnorange reinigt nun auch Haltestellen und Mobilstationen
Die Stadt Bonn hat eine Anpassung der Reinigungsverpflichtung für Haltestellen auf Gehwegen und für Mobilstationen beschlossen. Denn zu einem attraktiven öffentlichen Nahverkehr gehörten auch saubere Haltestellen. Dafür trägt nun Bonnorange die Verantwortung trägt, heißt es in einer Mitteilung des Entsorgers.
Durch die Änderung des Paragraph 4 der Straßenreinigungssatzung obliegt nun die Reinigungsverpflichtung für Haltestellen auf Gehwegen und die von der Bundesstadt Bonn errichteten Mobilstationen der Bonnorange AöR. Bereits am 5. Februar 2020 hatte der Verwaltungsrat des Bonner Entsorgers den Beschluss gefasst, dass die Reinigungspflicht für Haltestellen nicht mehr in der Zuständigkeit der anliegenden Grundstückseigentümer:innen liegen sollte. Eine daraufhin erfolgte Ratsbefassung im September 2020 hatte ergeben, dass zur Stärkung des ÖPNV die Reinigung durch Bonnorange erfolgen sollte.
Finanzierung über Abfallgebühr
„Dadurch trägt die Bundesstadt Bonn ihrer hoheitlichen Verantwortung für die Infrastruktur des öffentlichen Nahverkehrs Rechnung“, erläutert Richard Münz, stellvertretender Vorstand von Bonnorange.
Gleichzeitig soll das Angebot an sogenannten Mobilstationen ausgebaut werden. Damit wollen die SWB eine bessere Verknüpfung und Bündelung verschiedener Verkehrsangebote erreichen. „Im Rahmen des Förderprojektes ,Emissionsfreie Innenstadt’ werden bis Ende des Jahres 36 Mobilstationen in Bonn errichtet“, berichtet Helmut Wiesner, zuständiger Stadtbaurat und Verwaltungsratsvorsitzender von Bonnorange.
Die Ausstattung der Mobilstationen variiert und umfasst zum Beispiel verschließbare Schränke, Ladestationen für E-Bikes und E-Autos sowie Car-Sharing- und Fahrrad-Mietsystem-Angebote. Die Reinigung der Standorte übernimmt Bonnorange. Die anfallenden Kosten werden über die Abfallgebühr finanziert. (hp)