EU-Parlament für «Recht auf Reparatur»
Verbraucher:innen in der EU sollen nach dem Willen des Europaparlaments Produkte künftig leichter reparieren lassen können. Damit soll der Konsum der Europäer:innen nachhaltiger werden, teilte das Parlament am Dienstag mit.
Die Abgeordneten stimmten in Straßburg für eine gemeinsame Position zum «Recht auf Reparatur». Demnach könnten Hersteller verpflichtet werden, bestimmte Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones oder Fahrräder unter Umständen auch dann zu reparieren, wenn sie nicht mehr unter die gesetzliche Garantie fallen.
Verlängerung der Garantie nach Reparatur
Auch während der Garantiezeit kämen Verkäufer nur dann um eine Reparatur herum, wenn sie teurer als ein Neukauf, nicht möglich oder für die Verbraucher ungünstig wäre. Außerdem soll die gesetzliche Garantie dem Vorschlag zufolge um ein Jahr verlängert werden, falls ein Produkt repariert wurde.
«Die Leute wollen die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern, aber das ist oft zu kostspielig oder schwierig», sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Europa-SPD, René Repasi. Ein besonderer Schwerpunkt liege dabei auf der Unterstützung unabhängiger Werkstätten und auf
finanziellen Anreizen.
Erstattung von Reparaturkosten
„Wir begrüßen das Maßnahmenpaket ausdrücklich“, sagte Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. „Denn es dürfte uns europaweit einen großen Schritt voranbringen hinsichtlich der Vermeidung von Abfällen, aber auch was den Verbraucherschutz angeht.“
Besonders erfreulich ist aus Sicht des VKU die Initiative des EU-Parlaments, „eine schmerzliche Lücke“ des Kommissionsvorschlags zu schließen und die Einführung von Reparaturfonds zu fordern. Denn die größte Hürde für die Reparatur von Produkten stellen häufig die hohen Kosten im Verhältnis zur Neuanschaffung dar.
Ausblick
Aus diesem Grund fordert auch der VKU die Einführung von herstellerfinanzierten Reparaturfonds, aus denen die Verbraucher einen bestimmten Anteil der Reparaturkosten erstattet bekommen können. Nun müssen Parlament und die ebenfalls an der Gesetzgebung beteiligten EU-Staaten gemeinsam endgültige Vorgaben verhandeln. (hp)