Entsorgung

EU-Verpackungsregeln: Deutschland trotz Bedenken dafür

Die neue EU-Verpackungsverordnung wird durch eine Mehrheit der EU-Staaten unterstützt. In Deutschland gibt es handelspolitische Vorbehalte.
18.03.2024

Die Verpackungsbranche bekommt nun EU-weit einheitliche Spielregeln.

In der EU sollen künftig deutlich mehr Verpackungen recycelbar sein. Eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten unterstützt eine neue EU-weite Verpackungsverordnung, wie die zuständige belgische EU-Ratspräsidentschaft am Freitag in Brüssel mitteilte. Diese soll die Müllmenge reduzieren. Deutschland stimmte trotz handelspolitischer Bedenken zu.

Bestimmte Einweg-Verpackungen etwa für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse oder Einzelverpackungen beispielsweise für Zucker sollen den Plänen zufolge ab 2030 verboten sein. Daneben soll unter anderem in der EU ein Pfandsystem für Einwegplastikflaschen und Aluminiumdosen eingeführt werden, um Getränkeverpackungen getrennt zu sammeln. Hersteller sollen das Gewicht und Volumen von Verpackungen gering halten. Darüber hinaus soll die Ewigkeits-Chemikalie PFAS in Verpackungen strenger begrenzt werden.

EU-Ministerrat und Europaparlament müssen noch zustimmen

Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments hatten sich bereits Anfang des Monats auf das Projekt geeinigt. Mit der Zustimmung durch Vertreter der Mitgliedstaaten hat es nun eine weitere Hürde genommen.

Noch steht die formale Bestätigung durch den Ministerrat und das Plenum des Europaparlaments aus. Beides gilt nun aber als Formalie. Grundlage der Verhandlungen war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2022.

Deutsche Bedenken

Deutschland sprach sich bei der Abstimmung für die neue Verordnung aus, hat aber Bedenken wegen einer sogenannten Spiegelklausel. Diese sieht nach Angaben des Umweltministeriums auch für Drittstaaten, die ihre Produkte und Verpackungen in die EU exportieren, teils hohe Hürden vor.

Diese Klausel sei «aus deutscher Sicht handelspolitisch problematisch, da sie als protektionistisches Instrument Handelshemmnisse schafft», heißt es in einer Protokollerklärung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Hohe Anforderungen an Rezyklate

Konkret geht es Deutschland demnach um die Anforderungen zum Rezyklatanteil, die Drittstaaten, so die Befürchtung, zu sehr belasten könnten. Als Rezyklat wird wiederverwendbares Material aus dem Recycling bezeichnet – also etwa Granulat oder Flocken aus beispielsweise Kunststoff.

Die Bundesrepublik halte eine solche Klausel für nicht geeignet, den notwendigen Schutz des Binnenmarktes zu gewährleisten, hieß es. Auch die EU-Kommission hatte dem Vernehmen nach zunächst ähnliche Bedenken.

Verpackungsflut „wirksam reduzieren“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte, die Verordnung biete die Chance, die Verpackungsflut wirksam zu reduzieren. «Hersteller müssen künftig ihre Verpackung so gestalten, dass die Verpackung selbst und ihre Materialien immer wieder verwendet werden können», sagte die Grünen-Politikerin.

Das sei ein großer Fortschritt. «Die Verpackungsbranche bekommt EU-weit einheitliche Spielregeln und damit die nötige Planungssicherheit, die sie seit Langem fordert“, so Lemke. (dpa/hp)