Entsorgung

ITAD lehnt Einbezug der Abfallverbrennung in den Emissionshandel ab

Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, müssten die Vorschriften dann auch auf Deponien ausgedehnt werden, fordert der Verband und schlägt eine ganzheitliche Betrachtung der Branche vor.
26.01.2022

Derzeit gilt für Müllverbrennungsanlagen in der Emissionshandelsrichtlinie eine Ausnahmereglung.

 

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Peter Liese, hat einen Vorschlag zur Erweiterung des europäischen Emissionshandels vorgestellt. Darin ist unter anderem die Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den Emissionshandel ab 2028 enthalten.

Die ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland hat jedoch Bedenken dagegen. Das sei „nicht das geeignete Instrument zur Reduzierung von CO2-Emissionen aus dem Bereich der Kreislaufwirtschaft“, sagte Carsten Spohn, Geschäftsführer der ITAD. Die besonderen Rahmenbedingungen für die Branche würden daher in der bestehenden Ausnahmeregelung für Abfallverbrennungsanlagen in der Emissionshandelsrichtlinie berücksichtigt.

Fehlsteuerung von Abfallströmen

Sollte die EU jedoch nach Diskussion des vorliegenden Entwurfs zu dem Schluss kommen, auch Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen in den EU-Emissionshandel einzubeziehen, müsse der Emissionshandel zwingend für den gesamten Abfallsektor und vor allem vorrangig für Deponien gelten, „um Fehlentwicklungen zu vermeiden“, so Spohn weiter.

Durch die Pläne der EU besteht nach Ansicht der ITAD die Gefahr, dass Siedlungsabfälle vermehrt auf Deponien in der EU umgelenkt werden, die klimaschädliche Methanemissionen verursachen, oder in Drittländer „mit weniger ausgeprägten Kreislaufwirtschaftsstrukturen“ exportiert werden, heißt es in einer Pressemeldung. Daher schließt sich der Verband dem Vorschlag des EU-Berichterstatters an, zuerst im Rahmen einer umfassenden Folgenabschätzung eine gesamtheitliche Betrachtung der Branche vorzunehmen. (hp)