Entsorgung

Tübingen geht in Sachen Verpackungssteuer in Revision

Seit Anfang Januar ist die von Oberbürgermeister Palmer eingeführte Verpackungssteuer in Tübingen in Kraft. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, die Steuer verstoße gegen Bundesrecht. Der Gemeinderat geht in die nächste Instanz.
02.05.2022

Bei der Verhandlung des Verpackungssteuer-Streits vor dem VGH lag zu Demonstrationszwecken eine Auswahl an McDonalds-Verpackungsmaterial auf dem Tisch der Anwälte der Stadt Tübingen.

 

Die Stadt Tübingen will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zur Verpackungssteuer nicht akzeptieren und geht dagegen in Revision. Das entschied der Gemeinderat, der damit der Empfehlung der Verwaltung folgte. Zuständig in der nächsten Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Kosten der Revision betragen im Falle eines Scheiterns voraussichtlich rund 32.000 Euro, davon etwa 20.000 Euro für die beauftragte Kanzlei, rund 5000 Euro Gerichtskosten und etwa 7000 Euro Erstattung für die gegnerischen Anwälte.

Mülleimer sind leerer

Die Stadt hatte Ende März mit ihrer Verpackungssteuer einen Dämpfer erhalten: Der VGH erklärte, die Steuer verstoße gegen das Abfallrecht des Bundes (wir berichteten). «Die abweichende Auffassung der Stadt Tübingen würde das Tor zur Einführung aller möglichen Verbrauchssteuern durch die Gemeinden eröffnen. Dies sei durch das Grundgesetz aber ausgeschlossen», schrieb das VGH in seiner Urteilsbegründung. Die Klage der Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale war damit erfolgreich.

Seit Januar ist in der Universitätsstadt, in der laut Palmer riesige Müllberge entstehen, eine Steuer für Einwegverpackungen fällig. Pro Einzelmahlzeit wird maximal 1,50 Euro kassiert. Das Mehrweggeschirr im Stadtbild ist laut Palmer deutlich präsenter und die öffentlichen Mülleimer vor allem in der Innenstadt seien sichtbar leerer. (dpa/hp)