Karriere

Arbeitgeber lehnen Rechtsanspruch auf Homeoffice ab

Um den Fachkräftemangel zu beheben, will Wirtschaftsminister Habeck die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten, rechtlich verankern. Die Arbeitgeber sehen keine Notwendigkeit.
22.01.2024

Die Beschäftigten würden ein Gesetz, das ihnen Recht auf Homeoffice einräumt, sicherlich begrüßen,

Eindeutig gegen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice sprechen sich die Arbeitgeber in Deutschland aus. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, sagte: "Mobile Arbeit gehört für viele Beschäftigte seit Jahren zum Arbeitsalltag. In der Regel wird diese Frage im guten Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Ein Gesetz braucht es nicht. Ein gesetzlicher Anspruch auf mobile Arbeit würde die Wirklichkeit in den Betrieben schlicht ignorieren."

Mehr Bürokratie

Die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck  (Grüne) sei "völlig" aus der Zeit gefallen. "Fest steht: Gesetzliche Zwangsregelungen gefährden die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten – und bringen nur noch mehr Bürokratie."

Erweiterte Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice könnten aus Sicht von Habeck helfen, den Fachkräftemangel zu beheben. Habeck schlage vor, einen Rechtsanspruch auf flexibles Arbeiten zu prüfen, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf einen Entwurf für den Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung. Der Anspruch könnte demnach insbesondere Frauen mit Kindern in mehr Erwerbsarbeit bringen.

Positive Signale für Rentner

Kampeter sagte weiter: "Wir begrüßen jedoch, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer erleichtern möchte. Hier gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Es ist etwa in Zeiten von Fachkräftemangel ein Fehler, dass Arbeitgeber heute teilweise noch immer Strafbeiträge an die Sozialversicherung zahlen müssen, wenn sie Rentner beschäftigen."  

Sofort abgeschafft werden müsse die abschlagsfreie Rente – auch andere Frühverrentungsanreize sollten ausgesetzt werden. (dpa/bs)