Die EU-Staaten haben sich auf eine neue Quote für börsennotierte Unternehmen geeinigt. Nun muss sie noch konkret ausgestaltet werden. (Symbolbild)

Die EU-Staaten haben sich auf eine neue Quote für börsennotierte Unternehmen geeinigt. Nun muss sie noch konkret ausgestaltet werden. (Symbolbild)

Bild: © Wolfilser/AdobeStock

Mehr als ein Drittel (36,6 Prozent) der öffentlichen Unternehmen (70) hält sich nicht an die gesetzlichen Berichtspflichten zum Anteil von Frauen in Führungspositionen. Damit gewährleisten diese Unternehmen keine Transparenz, wie die "Flex-Gov-Studie 2022" des Lehrstuhls Public Management & Public Policy von der Zeppelin Universität Friedrichshafen ergeben hat.

Die Unternehmen und politisch Verantwortlichen seien nach der Studie aufgefordert, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten, sagt Professor Ulf Papenfuß, Leiter des Lehrstuhls. "Dies ist für Vertrauen in den Staat und öffentliche Institutionen ein zentraler Faktor."

Durchschnittlich 25 Prozent angestrebt

Auch zu den konkreten Zielvorgaben äußert sich das Forschungsteam: Für die zweite und dritte Führungsebene visieren die öffentlichen Unternehmen im Durchschnitt einen Frauenanteil von 25,5 Prozent an. Bei 14,8 Prozent der Unternehmen lag die Zielgröße unter 10 Prozent, bei 7,3 Prozent der Unternehmen bei 0 Prozent. Rund ein Drittel der Unternehmen setzt demnach eine Zielgröße unter dem aktuellen Status Quo.

Zudem bestehen offenbar substanzielle Unterschiede nicht nur zwischen Branchen, sondern auch innerhalb von Branchen. Insgesamt seien die Unternehmen von den in Gesetzesbegründungen und von der Politik formulierten Zielen weit entfernt, heißt es.

Flexible Ziele

Zur Förderung des Frauenanteils in Führungspositionen verpflichtet der deutsche Gesetzgeber Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zielgrößen festzulegen für den Frauenanteil auf zweiter und dritter Führungsebene und darüber transparent zu berichten. Die Unternehmen können die Zielgrößen mit hoher Flexibilität selbst wählen, sind aber aufgefordert sich mit dem Thema verbindlich auseinanderzusetzen und die aktuelle Unternehmenskultur zu reflektieren.

"Flexible Zielgrößen sind ein sehr potenzialreiches, innovatives Instrument für die Personalentwicklung, Arbeitgeberattraktivität und soziale Nachhaltigkeit", sagt Wissenschaftler Papenfuß. "Es geht hier explizit nicht um fixe Quoten, sondern flexibel wählbare Ziele mit Blick auf die bestehende Unternehmenssituation."

Public Corporate Governance Kodex einführen

Jedoch seien aufgrund der festgestellten Verbesserungsbedarfe viele Maßnahmen und "Kulturarbeit" erforderlich. "Eine sehr hilfreiche Maßnahme ist in jeder Gebietskörperschaft zeitnah einen 'Public Corporate Governance Kodex' mit entsprechenden Regelungen zu Zielgrößen einzuführen, um wichtige ergänzende Hinweise zu geben, die Anforderungen für öffentliche Unternehmen in öffentlicher Rechtsform und verschiedener Größe zu übertragen und die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen zu fördern", resümiert Papenfuß.

Die Studie hat die Berichterstattung und Höhe von Zielgrößen für den Frauenanteil auf zweiter und dritter Führungsebene bei 191 öffentlichen Unternehmen analysiert. Die untersuchten Unternehmen beschäftigen über 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, befinden sich in den je fünf größten Städten pro Bundesland (69 Städte insgesamt) und sind zuständig in allen föderalen Ebenen der Länder als auch auf Bundesebene. Die Studie wurde von der L-Bank und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB) gefördert. (jk)

Hier geht es zur Studie

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