Karriere

So viel verdient ein Stadtwerke-Chef

In einem Gastbeitrag untersuchen zwei Experten von Kienbaum Consultants den Einfluss verschiedener Faktoren auf die Vergütung. Dazu gehört auch die Corona-Pandemie.
06.12.2021

Bei Managern von öffentlichen Unternehmen kam es selten bis gar nicht zu Kürzungen wegen der Pandemie beim Gehalt oder bei der variablen Vergütung.

 

Das durchschnittliche Gehalt eines Geschäftsführers in kommunalen Unternehmen der Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft beträgt 167.000 Euro. Bezieht man jedoch die Größe der untersuchten Unternehmen in die Betrachtung ein, schwanken die Gesamtvergütungen der Geschäftsführer von durchschnittlich 111.000 Euro bei Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten bis zu etwa dem Dreifachen von 318.000 Euro bei Geschäftsführern in Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten.

Der Einfluss der Unternehmensgröße auf die Gesamtvergütungen ist also erheblich. Die Höhe steht dabei stets in einem engen Zusammenhang zu dem Ausmaß des übernommenen Verantwortungsrahmens – beispielsweise was Budget-, Umsatz- oder Personalverantwortung angeht.

Vergleich zur Privatwirtschaft

Aber nicht nur die Größe der Unternehmen hat einen erheblichen Einfluss auf die Vergütungshöhe und -struktur, auch die hierarchische Stellung spielt eine entscheidende Rolle. Die Bezüge der Geschäftsführer liegen im Mittel 50 Prozent über denen der zweiten Ebene. Ein Vergleich mit den von Kienbaum im Rahmen anderer Erhebungen gewonnenen Zahlen zeigt, dass diese Relation fast schon den Verhältnissen in der Privatwirtschaft entspricht.

Ein weiterer erheblicher Einflussfaktor auf die Vergütungsniveaus ist die Branche beziehungsweise die Eigentümerstruktur der jeweiligen Unternehmen. Während die Vergütungshöhen bei Geschäftsführern in der Ver- und Entsorgungswirtschaft zwischen den erwähnten 111.000 und 318.000 Euro liegen, reicht die Spanne bei Geschäftsführern von Industrie-/Handelsunternehmen in der Privatwirtschaft von 250.000 Euro bei Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten bis zu 530.000 Euro bei Firmen mit über 1000 Beschäftigten.

Vergütungsbenchmark

Auch bei der Zusammensetzung der Bezüge zeigen sich Unterschiede: Während beispielsweise in der Industrie/dem Handel 93 Prozent der Topmanager Anspruch auf eine variable Vergütung haben, liegt der Verbreitungsgrad bei den Unternehmen in der Ver- und Entsorgungswirtschaft bei lediglich 73 Prozent. Der variable Anteil an den Gesamtbezügen liegt in der Industrie/dem Handel bei rund 31 Prozent, während er bei den Unternehmensleitern in der Ver- und Entsorgungswirtschaft nur durchschnittlich 17 Prozent beträgt. Das zeigt: Auch wenn die Unternehmen der Branche sich schon viele Jahre immer höheren wettbewerblichen oder eigner-getriebenen Anforderungen stellen müssen, reichen die Werte noch immer nicht an die Niveaus von Industrie und Handel heran.

Diese ausgewählten Ergebnisse stammen aus dem „Vergütungsbenchmark Energie + Wasser + Entsorgung“, der im Jahr 2021 gemeinsam vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Kienbaum zum 18. Mal durchgeführt wurde. Dieses Jahr waren 87 Unternehmen mit insgesamt über 9000 Positionsmeldungen die Datengrundlage. Der Vergütungsbenchmark zählt in seiner Art zu den größten auf dem deutschen Markt. Die Erhebung, die mittlerweile 98 Positionen umfasst, wurde im Sommer als geschlossener Kreis durchgeführt; die Ergebnisse stehen also den Teilnehmern exklusiv zur Verfügung.

Vergleichsweise stabil

Bei gleichbleibender Vergleichsgruppe lassen sich bei den Geschäftsführern der kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen in den letzten fünf Jahren Gehaltssteigerungen von jährlich 2,3 bis 5,7 Prozent beobachten. Selbst in den von der Corona-Pandemie stark betroffenen letzten Jahren liegen die Gehaltssteigerungen bei rund 2,8 bis 3,3 Prozent. Verglichen mit den branchenübergreifenden Gehaltsentwicklungen von Geschäftsführern öffentlicher Unternehmen insgesamt und Geschäftsführern von Unternehmen in der Privatwirtschaft wird hier die besondere Krisenbeständigkeit der Ver- und Entsorgungsunternehmen deutlich.

Dies wird auch daran erkennbar, dass Gehaltsverzichte beziehungsweise gekürzte variable Vergütungen, wie sie Leitungsfunktionen aufgrund der teils sehr schwierigen wirtschaftlichen Situationen durch die Pandemie hinnehmen mussten oder teilweise auch freiwillig eingegangen sind, bei öffentlichen Unternehmen kaum bis gar nicht zum Tragen gekommen sind. (hp)

Die Autoren des Gastbeitrags sind Arne Sievert, Senior Manager, und Marvin Schmidt, Consultant bei Kienbaum Consultants International.

Lesen Sie den kompletten Gastbeitrag in der an diesem Montag erscheinenden ZfK-Dezember-Ausgabe. Zum Abo geht es hier.