E-Mobilität

BMVI fördert Abfallsammler und Kehrmaschinen mit Brennstoffzellen-Antrieb

Bis zu 90 Prozent der Investitionskosten für kommunale Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb übernimmt der Bund. Gefördert werden können auch Wasserstofftankstellen sowie der Umbau der Infrastruktur für die Wartung.
04.09.2020

Auch Wasserstofftankstellen sind förderfähig, wenn diese dazu dienen, Kommunalfahrzeuge zu betanken.

Mit einem neuen Aufruf im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP 2) fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Anschaffung von Abfallentsorgungsfahrzeugen und Kehrmaschinen mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb. 

Die Förderquoten betragen je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten. Bei Betreibern, die in hoheitlicher Aufgabe durch die öffentliche Hand agieren, ist abweichend dazu eine Quote von 90 Prozent zulässig.

Ebenfalls förderfähig sind laut Mitteilung Anpassungen der Wartungsstruktur, die in diesem Zusammenhang nötig sind, sowie die Ertüchtigung vorhandener Wasserstofftankstellen. 

Anträge zur Förderung müssen bis zum 15.10.2020 eingereicht werden.  (amo)