E-Mobilität

Laden am Supermarkt im Fokus

Der fünfte Förderaufruf des Bundesverkehrsministeriums für Ladeinfrastruktur erweitert den Empfängerkreis.
30.04.2020

Laden muss überall möglich sein, heißt es im Bundesverkehrsministerium – zuhause, auf der Arbeit und beim Supermarkt. Daher können private Investoren, Städte, Kommunen und Gemeinden wieder Förderanträge für den Aufbau von Ladeinfrastruktur stellen. Im mittlerweile fünften Aufruf der Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" unterstützt das Ministerium die Errichtung von bis zu 7000 Normal- und 3000 Schnellladepunkten.

Ab sofort sind Ladepunkte auf allen Kundenparkplätzen förderfähig. Das gilt, anders als bislang, auch auf solchen, die nicht rund um die Uhr geöffnet sind, beispielsweise an Supermärkten. Aber auch da gibt es Mindestanforderungen: Die Flächen müssen an den sechs Werktagen jeweils mindestens zwölf Stunden täglich zugänglich sein.

Mehr Geld für unterversorgte Gebiete

Die zu fördernden Ladepunkte werden regional verteilt. Hierfür wurden zwei Karten erstellt, eine für Normalladeinfrastruktur und eine für DC-Schnellladeinfrastruktur. In beiden Karten ist das Bundesgebiet in 283 Kacheln mit einer Größe von 40 x 40 km unterteilt. Die Förderquote steigt in der Schnelllade-Karte, wenn das Gebiet unterversorgt ist.

Ziel des Programms ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit 15.000 Ladesäulen im Bundesgebiet. Dafür stellt das Verkehrsministerium bis Jahresende insgesamt 300 Millionen Euro bereit. (wa)