Bild: © Rheinenergie

Egal ob kleiner Handwerksbetrieb, Mittelständler oder Großunternehmer – jeder kann sich in den kommenden Wochen um Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben. Einzige Voraussetzung für die Bezuschussung nach dem „Sofortprogramm Elektromobilität“: Es muss um den Ausbau der Ladeinfrastruktur gehen.

Die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit einer Ladeleistung von 11 bis 22 kW werden für Handwerker und kleine Unternehmen mit 50 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, maximal werden jedoch 5000 Euro je Ladepunkt übernommen. Ähnlich sieht die Förderlage bei nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur aus - einziger Unterschied: Jeder Ladepunkt wird nur bis zu einer Obergrenze von 1000 Euro gesponsert. Investiert eine größere Firma in Ladeinfrastruktur, beträgt die Förderquote 40 Prozent der Ausgaben bis maximal 3000 Euro je Ladevorrichtung.

Förderfrist läuft noch bis 30. Juni, für kleine Betriebe sogar bis Anfang November

Damit sich auch bald mehr Schnellladestationen von 100 bis 150 kW in NRW finden, gilt auch in diesem Bereich eine 40-prozentige Kostenübernahme bis maximal 30 000 Euro. Für den Netzanschluss an ein Niederspannungsnetz werden maximal 5000 Euro und für den Anschluss an ein Mittelspannungsnetz maximal 50 000 Euro ausgeschüttet.

Alle Förderanträge von größeren Unternehmen können bis 30. Juni dieses Jahres eingereicht werden, Handwerker und Kleinbetriebe können sich bis November um eine Subventionierung bewerben. Die konkreten Förderrichtlinien und weitere Termine sind unter www.elektromobilitaet.nrw.de erreichbar. (ls)

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