E-Mobilität

SRU fordert Quote für Elektrofahrzeuge

In einem Sondergutachten plädiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung für einen Katalog an Maßnahmen, sich beim Energieträger am Energie- und Treibhausgasgehalt zu orientieren. Die Förderung für die Ladeinfrastruktur sollte fortgeführt werden.
04.04.2018

Wie das Diagramm zeigt, hat der Verkehrssektor noch die größte Reduzierung an CO2-Emissionen vor sich.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) hat ein Sondergutachten zur Verkehrswende ("Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor") erstellt. Der Rat aus Wissenschaftlern plädiert für ein schnelles Ende des Steuerprivilegs für Diesel und eine Einführung einer Quote für Elektrofahrzeuge, um die "strategischen Weichen für die Verkehrswende" zu stellen. Konkret schlägt der SRU vor, für das Jahr 2025 eine verbindliche Quote von mindestens 25 Prozent rein elektrischer Fahrzeuge bei den Neuzulassungen festzuschreiben. 2030 soll die Quote demnach bei mindestens 50 Prozent liegen.

Um die Marktdurchdringung elektrischer Antriebe zu fördern, muss zügig eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur aufgebaut werden, heißt es in dem Gutachten. Diese Investitionen sollten durch den Bund vorübergehend staatlich gefördert werden. Das derzeitige Programm des Bundes, das 300 Mio. Euro in der Förderperiode 2017 bis 2020 bereitstellt, sollte fortgeführt und erweitert werden. Wie lange die staatliche Förderung notwendig sein werde, lasse sich derzeit noch nicht genau abschätzen. Da die Wirtschaftlichkeitsschwelle der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur nicht in allen Regionen zeitgleich erreicht werden wird, könne künftig ein räumlich differenzierter Förderansatz erforderlich sein.

Reform bei Steuern und Abgaben

Bei Steuern und Abgaben muss es zu einer Reform kommen: Die Steuersätze für die verschiedenen Energieträger im Verkehrsbereich sollten an ihrem jeweiligen spezifischen Treibhausgasgehalt sowie ihrem Energiegehalt ausgerichtet werden, erläutert der SRU. Eine gute Ausgangsbasis hierfür bilde der – letztlich nicht beschlossene – Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Energiesteuerrichtlinie.

Auch bei der Fahrzeugeffizienz müsse nachjustiert werden: Derzeit bilden die europäischen CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge das zentrale Instrument zur Verbesserung der Fahrzeugeffizienz. Der SRU empfiehlt der Bundesregierung, sich für eine rasche Einigung auf anspruchsvolle Zielvorgaben für CO2-Flottengrenzwerte für die Jahre 2025 und 2030 einzusetzen. Auch Grenzwerte beziehungsweise Effizienzvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge sollten nach Auffassung des SRU eingeführt werden.

AfD grätscht in Flottengrenzwerte-Diskussion

Zum Thema Flottenverbrauch hat die AfD-Fraktion jüngst einen Antrag in den Bundestag eingebracht: Die Partei kritisiert die von EU-Kommission und -Rat vorgeschlagenen neuen Flottengrenzwerte für CO2-Emissionen. Sie fordert, diesen Vorschlag als Verletzung der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu rügen. Der Vorschlag würde Strafzahlungen fast nur zu Lasten der deutschen Automobilindustrie nach sich ziehen und zu "gravierenden Entlassungen" bei Herstellern und Zulieferern führen, führt die Fraktion aus.

Mit Blick auf den Schiffsverkehr fordert der SRU, auf nationaler Ebene das Steuerprivileg für Schiffskraftstoff - als einen "ersten Schritt hin zu mehr Kostenwahrheit" - abzuschaffen. Auf europäischer Ebene müsse auf eine CO2-Bepreisung des Kraftstoffes hingearbeitet werden. Bis 2050 solle im Rahmen der International Maritime Organization eine vollständige Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs angestrebt werden.

Handlungsbedarf beim Luftverkehr

Handlungsbedarf sieht der SRU ebenfalls im Luftverkehr. Auch hier schlägt das Gremium eine Kombination nationaler, europäischer und internationaler Maßnahmen vor. National ließe sich demnach durch die Besteuerung von Kerosin eine Wirkung erzielen, wenn dies in Kooperation mit anderen Staaten geschehe. Auf EU-Ebene könne klimapolitisch durch eine Verschärfung der Reduktionsziele gehandelt werden, schlägt der SRU vor.

Das Gremium aus Wissenschaftlern sieht auch Reformbedarf bei Mautsystemen. Bestehende Mautsysteme dienen bislang überwiegend der Deckung von Wegekosten. Künftig können sie aber auch als wichtiges Steuerungsinstrument für die Verkehrsverlagerung, -vermeidung und -lenkung sowie zur Effizienzverbesserung und Flottenerneuerung fungieren. Um die Kostenwahrheit im Verkehr zu fördern und CO2-Emissionen zu vermindern, sollte die in der letzten Legislaturperiode beschlossene Pkw-Maut zu einer streckenabhängigen Maut fortentwickelt werden.

Die Studie kann unter diesem Link eingesehen werden. (al)
 

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