Wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) die Ladesäulen-Betreiber Digital Charging Solutions GmbH, die Plugsurfing GmbH und die mehrheitlich kommunale Maingau Energie abgemahnt.
Die Verbraucherschützer werfen den Anbietern eine intransparente Preisgestaltung vor. Kunden wüssten oft nicht, wie viel sie für eine Kilowattstunde Strom an der Ladesäule zahlen müssten oder würden ohne erkennbaren Grund mit drastischen Preiserhöhungen konfrontiert, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherschützer.
Kunden müssen teils nach Ladezeit zahlen
Statt verbrauchsabhängig nach der gelieferten Energiemenge müssten Kunden teilweise nach Ladezeit bezahlen. „Immer wieder müssen Kunden zudem aufgrund ihres Ladeverhaltens hohe Preise zahlen – ohne dass erkennbar ist, warum“, erklärt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim VZBV.
In den Tarifen der Digital Charging Solutions GmbH wurden laut den Verbraucherschützern die Preise für das Stromtanken an der Ladesäule nach Minuten abgerechnet. Die Plugsurfing GmbH berechnete für einen Teil seiner Ladestationen einen „Sessionpreis, nach Zeit“. Der VZBV bewertet dies als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, die als Mengeneinheit für den Arbeitspreis eine Kilowattstunde vorschreibe.
Ein nach Zeit bezahlter Preis stehe dagegen in keiner Relation zur gelieferten Energiemenge, heißt es weiter. Die Ladezeit hänge unter anderem von der Abgabeleistung der Ladesäule, vom Ladezustand und der Kapazität der in den Elektrofahrzeugen verbauten Batterien sowie von der Außentemperatur ab. Werde nach Zeit abgerechnet, wüssten die Kunden daher nicht, wie viel sie für eine Kilowattstunde Strom zahlen müssten. Ein Preisvergleich würde dadurch unmöglich.
Preis vom Ladeverhalten abhängig
Einen anderen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sieht der VZBV im neuen Preismodell der Maingau Energie. Die vom Unternehmen bei dessen Einführung veröffentlichten Preise würden nicht für alle Kunden gelten. Einige erhielten schon kurze Zeit später die Mitteilung über saftige Preiserhöhungen bis über 100 Prozent. Darin heiße es: „Der neue Preis bemisst sich an Deinem aktuellen Ladeverhalten.“
„Es ist unklar, warum bestimmte Kunden wesentlich mehr als die zunächst angegebenen Preise zahlen müssen und andere nicht“, kritisiert Kerstin Hoppe. „Kunden erfahren nicht, welches Ladeverhalten zu welchen Preisen führt. Damit ist das Preismodell völlig intransparent und nach unserer Auffassung rechtswidrig.“
Anbieter reagieren unterschiedlich
Die Anbieter haben laut dem Verband unterschiedlich auf die Abmahnungen reagiert. Digital Charging Solutions hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sein Preissystem auf eine Abrechnung nach Kilowattstunden umgestellt. Plugsurfing gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Deshalb habe der VZBV Klage beim Landgericht Berlin eingereicht (Az. 16 O 352/20). Das Abmahnverfahren gegen Maingau Energie sei noch offen. Die Pressestelle des Unternehmens wollte das Thema auf ZfK-Anfrage nicht weiter kommentieren.
Um für mehr Preistransparenz an der Ladesäule zu sorgen, fordert der VZBV eine standardisierte Schnittstelle für die Datenübermittlung. Dies müsse für alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen wie an Supermärkten, Tankstellen oder Parkplätzen gelten und Standortinformationen, dynamische Daten wie den Belegungsstatus sowie Preisinformationen beinhalten.
"Zukunft der E-Moblität hängt von fairen Tarifen ab"
„Die Zukunft der Elektromobilität hängt nicht nur vom Ausbau der Ladestationen, sondern auch von fairen und transparenten Tarifen ab“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim VZBV. Davon könne derzeit oft noch keine Rede sein. (hoe)

