ÖPNV

Bund fördert Modellprojekte im Nahverkehr

Verkehrsministerium will nach der Einführung des Deutschlandtickets auch die Angebotsseite wieder stärken.
17.05.2023

Der Bund fördert innovative Konzepte für den öffentlichen Nahverkehr.

Kommunen, Verkehrsverbünde und ÖPNV-Unternehmen können sich um eine Förderung für innovative Modellprojekte im Nahverkehr bewerben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dazu den dritten Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ veröffentlicht. Dafür stellt das Ministerium 140 Millionen Euro bis 2026 bereit.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

„Mit dem Deutschlandticket werden Busse und Bahn noch einmal deutlich attraktiver. Nach dem bundesweiten Tarif wollen wir den ÖPNV gemeinsam mit den Ländern und Kommunen flächendeckend und nachhaltig auch auf der Angebotsseite weiter stärken – mit attraktiven und zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Genau hier setzt der neue Förderaufruf an: Wir fördern innovative Konzepte und kreative Umsetzungsideen, damit sie den Weg in die Praxis finden.“

Zwei Förderschwerpunkte

Gefördert werden beispielsweise

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots und Betriebsqualität (Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln),
  • Maßnahmen im Bereich Digitalisierung von Auskunfts und Vertriebssystemen (Ausbau von Mobilitätsplattformen sowie deren digitaler und/oder multi und intermodaler Verknüpfung, Check-In/Be-Out-Systeme) und
  • weitere Maßnahmen wie Marketing und Kommunikation, die auf eine nachweisbare Stärkung des klimafreundlichen ÖPNV abzielen.

Der dritte Förderaufruf hat zwei verschiedene Förderschwerpunkte:
Förderlinie I „Ländliche Regionen“ adressiert Projekte, die überwiegend in ländlichen Regionen umgesetzt werden. Dadurch wird den besonderen Herausforderungen für den ÖPNV im ländlichen Raum Rechnung getragen.
Förderlinie II „Stadtregionen“ umfasst die Förderung des ÖPNV im überwiegend städtisch geprägten Raum.

Bewerben können sich Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Projektskizzen können bis zum 14. Juli über das eService-Portal des BALM eingereicht werden. (wa)