Zum Ende des Wochenendes ließen zwei Jugendliche ihrer Zerstörungswut freien Lauf. Bei der Cottbusverkehr richteten sie einen Schaden von bis zu 30000 Euro an.

Zum Ende des Wochenendes ließen zwei Jugendliche ihrer Zerstörungswut freien Lauf. Bei der Cottbusverkehr richteten sie einen Schaden von bis zu 30000 Euro an.

© Cottbusverkehr

In der Nacht von Sonntag auf Montag (26./27. August) trieben zwei Jugendliche in Cottbus ihr Unwesen: Sie zertrümmerten die Anzeige- und Bediendisplays von elf der insgesamt 24 Fahrkartenautomaten im Einzugsgebiet der Cottbusverkehr. Zudem wurden zwei digitale Fahrgastanzeiger beschädigt.

Nach dem ersten Schock gibt es für die Verkehrsgesellschaft bereits gute Nachrichten, denn die zuständige Polizeidirektion Süd hat die Tatverdächtigen geschnappt: Dabei handle es um zwei 17 und 18 Jahre alten Männer, erklärt Ines Filohn, Pressesprecherin der Polizeidirektion Süd gegenüber der ZfK.

Es liegt kein Haftgrund vor

Nachdem noch in der Nacht erste Bürgerhinweise auf die Sachbeschädigung bei der Dienststelle eingegangen waren, konnte die Identität der Verdächtigen wenig später dank Videoüberwachung „zweifelsfrei festgestellt werden“, so Filohn weiter. Die beiden Täter sind nun jedoch wieder auf freiem Fuß, denn es bestehen keinerlei Gründe, die zu einer Untersuchungshaft führen könnten (Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr, Schwere der Tat).

„Dass durch die Polizei schnell zwei Tatverdächtige gestellt werden konnten, ist für uns nur ein kleiner Trost“, erklärt Cottbusverkehr-Geschäftsführer Ralf Thalmann. Immerhin zieht die Zerstörungswut der jungen Männer erhebliche Einschränkungen für den ÖPNV nach sich. Aktuell sei nicht abzusehen, wann alle Automaten wieder ihren Betrieb aufnehmen können, so Thalmann weiter.

Schadenssumme bis zu 30 000 Euro

Den Kunden wird empfohlen, ihre Tickets entweder an den Automaten in Bussen und Bahnen oder im Kundenzentrum und weiteren Verkaufsstellen zu kaufen. Insgesamt rechnen die Verkehrsbetriebe mit einer Schadenshöhe von rund 25 000 bis 30 000 Euro. Inwieweit die Beschuldigten dafür haftbar gemacht werden können, wird sich erst in einem möglichen Gerichtsprozess klären. (ls)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper