ÖPNV

Das Jobticket steuerfrei machen

Geldwerter Vorteil soll nicht mehr besteuert werden müssen, fordern Hessen und Baden-Württemberg. Den VDV freut's.
07.09.2018

Hessen und Baden-Württemberg fordern Steuerfreiheit für das Jobticket. Darüber soll der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 21. September abstimmen.

Zahlt der Arbeitgeber ein kostenloses oder verbilligtes Jobticket, fallen nicht nur die Kosten für das Ticket selbst an. Der daraus resultierende geldwerte Vorteil muss versteuert werden – entweder pauschal vom Arbeitgeber oder individuell vom Arbeitnehmer. Es gibt zwar eine Freigrenze von 44 Euro für Sachleistungen, die kann aber schon anderweitig belegt sein. Insgesamt mindert das die Attraktivität von Jobtickets erheblich.

Hessen und Baden-Württemberg wollen nun, dass der geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden muss – weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer. Steuerfreiheit schone den Geldbeutel von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und fördere die Nutzung von Bussen und Bahnen, lassen sich Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann zitieren. Darüber freue sich auch die Umwelt. Da auch viel Verwaltungsarbeit entfalle, reduziere das auch den Aufwand für Unternehmen und Steuerverwaltung.

"Einfache Lösungen gefragt"

Der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Initiative der beiden Länder ausdrücklich: „Die Wiedereinführung steuerfreier Jobtickets wäre eine kurzfristig umsetzbare Maßnahme, um mehr Berufspendler zum Umstieg auf den umweltfreundlichen Nahverkehr zu bewegen und damit den Berufsverkehr auf der Straße zu reduzieren. Gerade jetzt sind einfache Lösungen gefragt, die positive Effekte für den Verkehr und die Luftreinhaltung in den Städten haben“, sagt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. (wa)