Baden-Württemberg fördert Jobs, die nachhaltige Mobilität in den Kommunen voranbringen.

Baden-Württemberg fördert Jobs, die nachhaltige Mobilität in den Kommunen voranbringen.

Bild: @ petovarga/Adobe Stock

Baden-Württemberg will den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor bis 2030 um 55 Prozent reduzieren. Dies könne nur mit nachhaltiger Mobilität gelingen. Um die Mobilität im Land klimafreundlicher zu machen, brauche es Fachkräfte vor Ort, die die Verwaltung und politische Entscheidungsträger sowie Bürgerinnen und Bürger informieren, beraten und aktiv unterstützen. Hier setzt das Förderprogramm „Personalstellen nachhaltige Mobilität“ an.

Für das Programm gibt es nun neue Fördergelder. Es ist der fünfte Förderaufruf dieser Art seit 2020. Gefördert wird künftig auch die Erstellung und Umsetzung eines Klimamobilitätsplans.

Zwei Jahre zahlt das Land, mindestens zwei auch die Kommune

Pro Beschäftigungsverhältnis finanziert das Land die Kosten in den ersten zwei Jahren komplett, maximal 78.600 Euro pro Jahr. Die Kommunen wiederum verpflichten sich, die Anstellung weitere zwei Jahre zu verlängern. Anträge zur Förderung nimmt bis zum 31. Mai die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) entgegen. Ist im Fördertopf Geld übrig, sei die Antragstellung sogar darüber hinaus möglich.

Künftig deckt das Förderprogramm zusätzliche Schwerpunkte ab: Die Themenfelder E-Mobilität, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen/Carsharing, Datenmanagement und Parkraummanagement werden durch die neuen Schwerpunktthemen Fußverkehr, Ortsmitten und Schulwege ergänzt. Auch die regionale, personelle Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima durch Regionalverbände und die Erstellung und Umsetzung eines Klimamobilitätsplans durch Kommunen können über das Programm finanziert werden.

Pro Aufgabenbereich und Antragsteller könne in der Regel bis zu eine Vollzeitstelle beantragt werden. In bestimmten Bereichen wie der Elektromobilität sind es sogar mehrere. Für die Themen Elektromobilität und Ladeinfrastruktur sind neben Kommunen auch regionale Energieagenturen, kommunale Unternehmen und Verkehrsverbünde antragsberechtigt. (wa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper