ÖPNV

Jeder soll seine Stammkunden behalten dürfen

Der VDV positioniert sich zu neuen Mobilitätsdiensten. Es könne nicht sein, dass Plattformbetreiber Gewinne privatisieren und die öffentliche Hand mit Kosten zurückbleibt.
18.05.2022

Wer erhält bei digitalen Mobilitätsdiensten den Zugang zu den Kunden?

Für das kommende Jahr hat die Europäische Kommission eine Gesetzesinitiative für multimodale digitale Verkehrsdienste (MDMS) angekündigt. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen befürchtet, dass es dabei zu einer erzwungenen Öffnung des Vertriebs von Verkehrsunternehmen kommen könnte. Falls dies wirklich so sei, plädiert der Verband für eine Regulierung mit Augenmaß.

Bei MDMS handelt es sich beispielsweise um Routenplaner, Apps und Vertriebsplattformen, die Verkehrsträger und deren Produkte an den Kunden vermitteln. Die Kommission erhofft sich eine Erleichterung des Reisens, neue Tätigkeitsfelder für die Digitalwirtschaft sowie einen Beitrag zum nachhaltigeren Verkehrssektor.

Zehn Eckpunkte für einen Rahmen mit Augenmaß

VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff nennt zwei Themen, um die es dem Verband geht: Wichtig sei, wer zukünftig Zugang zu  Kundinnen und Kunden hat. Außerdem stelle sich die Frage, ob in einem nicht profitabel zu betreibenden Geschäft von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen Gewinnmargen im Vertrieb erzielt werden sollen, während alle nötigen Investitionen und laufenden Kosten den Verbünden und Verkehrsunternehmen – und damit der öffentlichen Hand – überlassen werden.

Der VDV hat zu diesem Themenfeld ein Positionspapier veröffentlicht. In zehn Eckpunkten wird herausgestellt, wie aus Sicht des Verbands ein europäischer Gesetzesrahmen mit Augenmaß gelingen kann. Dabei dürfen Verkehrsunternehmen und -verbünde, aber auch Kommunen und Länder, nicht ihrer finanziellen und organisatorischen Grundlagen beraubt werden.

Der Verband setzt sich nach eigenen Angaben für die Digitalisierung der Tarife und Tickets sowie für den gegenseitigen Vertrieb zwischen Verkehrsunternehmen und Verbünden ein. Maßgabe hierfür sei Vertragsfreiheit, eine faire Abrechnung im Hintergrund, und dass jeder seine Stammkunden behält. (wa)