ÖPNV

Mit Kurtaxe den Nahverkehr fördern

Die CSU will die Abgabe künftig etwas laxer handhaben. Bislang war das nicht erlaubt.
13.01.2020

Wenn Gemeinden in Bayern ihren Gästen kostenlosen Nahverkehr bieten wollen, mussten sie es bislang aus dem eigenen Etat zahlen. Die CSU – namentlich der Memminger Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek – will das ändern und hat dafür ein probates Mittel entdeckt: Die Kurtaxe.

Deren Einnahmen sind laut bayerischem Kommunalabgabengesetz zweckgebunden – aber eben nicht für den Nahverkehr, sondern „für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken dienen“.

Das soll sich ändern; Orte sollen ihre Einnahmen aus den Kurabgaben künftig zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sowie für ortsübergreifende Veranstaltungen und Erholungsangebote in der Region verwenden dürfen. Ein entsprechender Entwurf wurde auf Initiative der CSU-Fraktion gemeinsam mit den Freien Wählern in den Bayerischen Landtag eingebracht.

"Wenn Gemeinden ihren Gästen kostenlose Fahrten anbieten wollen, müssen sie das nicht mehr aus der eigenen Tasche bezahlen, sondern können bei der Finanzierung auf die Kurbeiträge zurückgreifen. Dass die zweckgebundenen Tourismusabgaben bislang nicht für ortsübergreifende Erholungsangebote in unseren Urlaubsregionen verwendet werden können, ist ebenfalls aus der Zeit gefallen", sagt Holetschek.