ÖPNV

NRW fördert vernetzte Mobilität

Neue Richtlinie unterstützt Kommunen bei Mobilstationen, Digitalisierung, Konzepten und Mobilitätsmanagement.
12.06.2019

Carsharing? Elektrorad? Oder doch lieber mit Trambahn oder Bus? Mobilstationen bieten mehrere Möglichkeiten, um in die Stadt zu kommen.

Nordrhein-Westfalen fördert Städte und Gemeinden mit 9,5 Mio. Euro bei vernetzter Mobilität und Mobilitätsmanagement.Ab sofort können die Kommunen Anträge auf Förderung einreichen.

Die neue Richtlinie für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement umfasst Förderungen in vier Bereichen:

  • Mobilstationen und ergänzende Infrastrukturen – Hier ermöglicht die Richtlinie die Förderung beim Bau von Mobilstationen, deren Erweiterung um ergänzende Angebote wie Carsharing-Stellplätze oder Abstellmöglichkeiten für Elektrokleinstfahrzeuge oder deren Aufwertung.
  • Maßnahmen zur Digitalisierung – Förderung insbesondere für digitale Informations-, Buchungs- und Zahlungssysteme, auch als App-Lösungen, sowie das Schaffen von Schnittstellen zu bestehenden Systemen. Gefördert werden außerdem Systeme zur Erfassung der Parkraumbelegung. Ergänzend ist die Förderung der Erhebung von Daten für Mobilitätsangebote möglich. 
  • Mobilitätskonzepte und Studien – Ziel der Konzepte soll die Definition von Modellvorhaben mit einer konkreten Zeit- und Kostenplanung sein. Die Richtlinie sieht vor, insbesondere regionale und interkommunale Zusammenarbeit zu fördern. Förderfähig sind Konzepte sowohl für den Personen- als auch für den innerstädtischen Güterverkehr (City Hubs).
  • Maßnahmen des Mobilitätsmanagements – Ziel dieser Maßnahmen ist, Einfluss auf das Mobilitätsverhalten bestimmter Zielgruppen wie Neubürger, Schüler oder Angestellte in Betrieben zu nehmen. Im schulischen Mobilitätsmanagement liegt ein Schwerpunkt auf Maßnahmen, die den Schulweg für Kinder attraktiver machen. (wa)