Bild: © Abellio

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat den Bahnbetreiber Abellio schriftlich abgemahnt. Auf den vom Unternehmen betriebenen S-Bahn-Linien entsprechen die Qualität und Quantität der Beförderungs- und Betriebsleistung nicht den verkehrsvertraglichen Leistungspflichten. Es komme zu erheblichen Zugausfällen und massiven Angebotseinschränkungen. Abellio nennt diese Abmahnung „nachvollziehbar“ und entschuldigt sich.

VRR will Einschränkungen nicht mittragen

Konkret bemängelt der Verkehrsverbund vor allem die Leistungen auf den Linien S3, S9 und RE49. Laut VRR habe Abellio Anfang Mai bekannt gegeben, dass es auf lange Sicht nicht in der Lage ist, seine verkehrsvertraglichen Verpflichtungen bei den Linien der S-Bahn Rhein-Ruhr nachzukommen. Der VRR könne aber die von Abellio verkündeten Einschränkungen für die Fahrgäste nicht mittragen.

„Wir erwarten, dass für die Fahrgäste das anhaltend schlechte Angebot auf der Schiene schnell und nachhaltig verbessert wird“, sagt VRR-Vorstandssprecher Ronald R.F. Lünser. „Wir fordern Abellio auf, kurzfristig in einem Maßnahmenpaket verlässliche Aussagen und Planungen über eine verbindliche Qualifikation und Disposition für den Personaleinsatz zu treffen und tragbare Ersatzkonzepte vorzulegen“, so Lünser weiter.

Grund ist Personalmangel

Laut Abellio hat der akute Personalmangel sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu einer Verschärfung der angespannten Lage im Netz geführt: „Wir sind momentan nicht in der Lage, unseren Fahrgästen einen vollumfänglichen Verkehr anzubieten und können unsere vertraglichen Pflichten in dem Netz nicht zu 100 Prozent erfüllen. Ebenso können wir aktuell nicht die vertraglich vereinbarte Betriebsreserve vorhalten. Die Abmahnung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist für uns deshalb nachvollziehbar“, teilt das Unternehmen mit.

Abellio arbeite mit Hochdruck an betrieblichen Konzepten sowie am Recruiting. „Im Mai sollen außerdem zehn Leih-Triebfahrzeugführer zu uns kommen und die Zeit überbrücken, in denen die sich aktuell noch in Ausbildung befindenden Kollegen ihre Prüfungen ablegen. Um die Ausbildung zu beschleunigen konnten wir zusätzliche Ausbilder von Schwesterunternehmen übergangsweise an unseren Standort holen.“ Bei den Fahrgästen könne man sich für die „Schlechtleistung“ nur entschuldigen. (wa)

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