Taxifahrer bremsen Moia aus
Taxifahrer gegen Ridesharing-Anbieter – die Auseinandersetzungen werden nicht nur auf der Straße, sondern häufig auch über Gerichte ausgetragen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat jetzt in einem Fall entschieden, noch nicht zu entscheiden – für Moia, den Ridesharing-Anbieter des VW-Konzerns heißt das aber, dass er seine hochfliegenden Pläne nicht so schnell wie geplant verwirklichen kann. Doch auch das Taxigewerbe hat seine Ziele nicht erreicht.
Mit 100 vollelektrischen Fahrzeugen ist Moia Anfang April in Hamburg gestartet. 1000 Kleinbusse lautete der ursprüngliche Wunsch des Unternehmens. Die Behörden in Hamburg hatten davon 500 genehmigt, die in den kommenden zwölf Monaten auf die Straße geschickt werden sollten. Frühestens 2021 sei dann zu prüfen, ob "öffentliche Verkehrsinteressen" bei einer Ausweitung auf 1000 Fahrzeuge beeinträchtigt werden. Gegen diesen Genehmigungsbescheid hatte ein Taxiunternehmer aus Hamburg geklagt.
Gericht legt vorläufige Zumutbarkeitsgrenze fest
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nun in einem Beschluss festgestellt, dass der gesamte Fall nicht im vorliegenden Eilverfahren, sondern in einem Hauptsacheverfahren zu entscheiden ist. Der Ausgang dieses Hauptsacheverfahrens sei aber offen. Bis dahin sei beiden Seiten eine Grenze von 200 Moia-Fahrzeugen zuzumuten.
Ein vom Taxigewerbe befürchteter spürbarer Umsatzrückgang könne frühestens bei einem Verhältnis von deutlich mehr als fünf Moia-Fahrzeugen zu 100 Taxis eintreten – das entspreche etwa der festgelegten Anzahl von 200 Moia-Bussen zu den 3000 Hamburger Taxis. Gleichzeitig geht das Gericht davon aus, dass eine aussagekräftige Erprobung der neuen Verkehrsart durch eine vorläufige Begrenzung der Fahrzeugflotte auf 200 Fahrzeuge nicht unzumutbar erschwert wird. (wa)