Bild: © DN/Pixelio.de

Der Thüringer Landtag hat ein Carsharinggesetz verabschiedet. Damit wird es Kommunen künftig erleichtert, Flächen an Orts-, Kreis- oder Landesstraßen als Abstellplätze für Carsharing-Autos auszuweisen.

Mehr Spielraum für Kommunen

Anders als im Bundes-Carsharinggesetz erhalten nach dem Thüringer Gesetz die Gemeinden einen größeren Entscheidungsspielraum, heißt es bei der Landesregierung. Dadurch können sie den örtlichen Interessen und Gegebenheiten besser gerecht werden, sagte Thüringens Verkehrsministerin Birgit Keller (Die Linke). Ihren Angaben zufolge entlastet stationsbasiertes Carsharing den Straßenverkehr erheblich. Ein so geteiltes Auto ersetze bis zu 20 private Autos.

"Die Landesregierung unterstützt diese Entwicklung ausdrücklich. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, im öffentlichen Raum vermehrt Carsharingstationen einzurichten. Wie im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag verankert, werden wir mit Carsharing dazu beitragen, neue Mobilitätsangebote zu entwickeln und den öffentlichen Verkehrsraum und damit die Umwelt zu entlasten", sagte Keller.

2017 hat der Bund erste gesetzliche Regelungen zur Förderung des Carsharings beschlossen – die dort erlassenen Regelungen gelten aber nur für öffentliche Flächen an Bundesstraßen. Bei Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen obliegt die rechtliche Regelung den Ländern. Daher haben in den vergangenen Monaten auch andere Bundesländer ähnliche Gesetze bereits verabschiedet. (wa)

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