Der baden-württembergische Landesverband Deutscher Verkehrsunternehmen hatte die Einnahmeausfälle durch den Corona-Lockdown in dem Bundesland auf etwa 360 Millionen Euro für das laufende Jahr geschätzt.

Der baden-württembergische Landesverband Deutscher Verkehrsunternehmen hatte die Einnahmeausfälle durch den Corona-Lockdown in dem Bundesland auf etwa 360 Millionen Euro für das laufende Jahr geschätzt.

Bild: © Petair/stock.adobe.com

2021 war auch in Thüringen wieder ein Krisenjahr für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ihnen erstattet der Freistaat Thüringen  wieder Schäden, die durch Corona entstanden sind.

Mit dem Rettungsschirm ersetzt das Land Verluste aus dem Ticket-Verkauf und Ausgaben für Ausgleichszahlungen der Landkreise und Städte an Verkehrsunternehmen. „Nach der Corona-Pandemie ist ein leistungsfähiger Nahverkehr in Thüringen notwendig, um allen Menschen im Land eine gute Mobilität sichern zu können. Für unsere Ziele zum Ausbau eines klimafreundlichen Nahverkehrs brauchen wir handlungsfähige ÖPNV-Partner. Deshalb spannen wir einen neuen Rettungsschirm, um unsere Verkehrspartner in der Krise zu unterstützen“, sagt Susanna Karawanskij, Landesministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Auszahlung in Stufen

Bis Ende Oktober können die Anträge eingereicht werden. „Um die ÖPNV-Partner zügig finanziell zu unterstützen, wird noch in diesem Jahr die Hälfte der beantragten Schadenssumme pauschal ausgezahlt“, so die Ministerin. Nachdem die Anträge geprüft worden sind, werden unter Berücksichtigung der Abschlagszahlung 2022 zunächst 80 Prozent des gemeldeten Schadens finanziert. Der Rest wird dann nach Vorlage des Verwendungsnachweises erstattet.

Der gemeldete Gesamtschaden im Rettungsschirm für das Jahr 2020 betrage 47 Mio. Euro. Die Verwendungsnachweise aus dem ersten Rettungsschirm liegen seit Ende September vor und werden derzeit geprüft. Alle Antragsteller können laut Ministerium noch in diesem Jahr mit der restlichen Auszahlung für 2020 rechnen. (wa)

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