VDV sorgt sich um Busspuren
Im neuen Straßenverkehrsrecht sollen Länder und Kommunen künftig schneller und flexibler auf die besonderen Anforderungen vor Ort reagieren können. Die Regeln werden laut Bundesverkehrsministerium so angepasst, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung berücksichtigt werden können. Diese Ziele unterstützt natürlich auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dennoch sorgt sich die Nahverkehrsbranche um die Konsequenzen der geplanten Neuregelungen.
Im Entwurf der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) wird nämlich die Möglichkeit zur Einrichtung von Sonderfahrstreifen geschaffen. Behörden können dann eigene Fahrspuren beispielsweise für Elektroautos oder für Fahrzeuge einrichten, die mit mehreren Personen besetzt sind.
Der VDV sieht dabei die Gefahr, dass dies zu Lasten der Busfahrstreifen geht. „Wir sind daher dem Verkehrsausschuss des Bundestages dankbar, dass er in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat, dass eine weitere Sonderfahrspur – etwa für bestimmte Pkw – nur dann zulässig sein soll, wenn zugleich gesichert ist, dass diese keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit des Bus- und Straßenbahn-Linienverkehrs besitzt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands.
„Unserer Ansicht nach wäre es besser, wenn anstelle von neuen Sonderfahrspuren die Voraussetzung für die Schaffung von Busspuren in der Verwaltungsvorschrift zur StVO geändert würde. Denn hier ist heute bei der Neueinrichtung eine so hohe Hürde vorhanden, dass dies die Flexibilität und Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Busspuren unnötig einschränkt“, so VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. (wa)