Zuschuss für saubere Klimaanlagen
Zum Jahreswechsel ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Für Verkehrsbetriebe ist dies insoweit interessant, als erstmals auch CO2-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen gefördert werden.
Elektrisch betriebene Busse müssen für die Förderung ab Werk mit der Klimaanlage ausgerüstet sein; bei Schienenfahrzeugen ist der Zuschuss auch mit nachgerüsteten Anlagen möglich. Als Schienenfahrzeug gelten Lokomotiven und Waggons in Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen oder Regionalbahnen.
Kältemittel R-744
Die Klimaanlage muss mit Kohlendioxid als Kältemittel (R-744) betrieben werden und eine Kälteleistung von 5 bis 45 Kilowatt aufweisen. Der Bus oder das Schienenfahrzeug darf ausschließlich im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), im Schienenpersonenfernverkehr sowie im Linienfernverkehr und im Gelegenheitsverkehr im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes eingesetzt werden. Der Verkehr muss außerdem überwiegend auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.
Anträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) entgegen. (wa)