Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bild: © Hannes P. Albert/dpa

Ob die Energiepreisbremsen-Verlängerung bis Ende März 2024 kommt, hängt weiter in der Schwebe.

Die Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das laufende Jahr wurden am Dienstag eingefroren. Was aus den für das Jahr 2024 vorgesehenen Mitteln wird, war noch offen.

Beschluss diesen Mittwoch unwahrscheinlich

Fest steht, dass der Bundestag die Letztentscheidung über die Zukunft der Preisbremsen der Bundesregierung überlassen hat. Ein genauer Termin für eine finale Abstimmung liege derzeit nicht vor, antwortete eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf ZfK-Nachfrage. "Die Bundesregierung arbeitet derzeit intensiv daran, die richtigen Schlüsse aus dem Urteil zu ziehen und die sich daraus ergebenden Finanzierungsfragen zu klären."

Heißt im Klartext: Ein Beschluss schon diesen Mittwoch im Bundeskabinett ist unwahrscheinlich. Energieversorger müssen sich weiter gedulden. Umso mehr Zeit dürfte bleiben, den vom Bundestag beschlossenen Verordnungstext zu studieren.

Bremsenaus für Strom-Weiterleiter

Denn selbst wenn die Verlängerung bis Ende März 2024 kommen sollte, kommt sie nicht für alle, wie aus der von den Ampel-Bundestagsfraktionen überarbeiteten Verordnung hervorgeht. Von der Verlängerung ausgenommen sind Letztverbraucher, soweit diese Strom "an einen Dritten weiterleiten".

Doch was heißt das genau? "Hier geht es um Unternehmen, die Strom beziehen, und dann nicht über ein Netz, sondern über eine Kundenanlage weiterverkaufen", erklärt Energiejuristin Miriam Vollmer von der Kanzlei "Recht energisch" in einem Blogbeitrag. "Das betrifft [zum Beispiel] kleinere Industrieparks, aber auch größere Wohnanlagen." Auch Betreiber von Elektroladesäulen dürften betroffen sein.

Mehrarbeit für Versorger

Mit dieser Änderung würde auf Stromversorger auf jeden Fall Mehrarbeit zukommen. Denn nicht immer dürfte ihnen vorliegen, ob zum Beispiel ein Krankenhaus einen Teil seiner eingekauften Strommenge an einen im selben Gebäude sitzenden Dienstleister weiterleitet. Das müsste nun eruiert werden. Auch in der IT müssten entsprechende Anpassungen vorgenommen werden.

Um all das rechtskonform umzusetzen, hätten Versorger vermutlich nur noch einen Monat Zeit. Viel zu wenig, heißt es aus Branchenkreisen. Auch deshalb dürfte wohl mancher Versorger nicht ganz traurig sein, wenn die Preisbremsen-Verlängerung doch noch platzen sollte. (aba)

Hinweis: Mit den Folgen der Energiepreisbremsen-Verlängerung beschäftigt sich auch das kostenlose ZfK-Debattenformat "ZfK im Gespräch". Am Donnerstag, 23. November, diskutieren Expert*innen aus der Stadtwerke- und IT-Branche sowie aus der Bundespolitik über das Thema "Energievertrieb im Dauerstress: Wann ist endlich Schluss?". Zur Anmeldung geht's hier.

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