Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt

Bild: © Oliver Berg/dpa

Von Andreas Baumer und Lucas Maier

Das Bundeskartellamt sieht einen "echten Kontrollbedarf" auf dem Fernwärmemarkt und kann sich vorstellen, dabei selbst als "starke Behörde" zur Verfügung zu stehen. Das betonte Präsident Andreas Mundt bei einer Pressekonferenz. "Wir sehen eine Diskrepanz in manchen Fällen zwischen Preisanpassungen und Kosten", erläuterte der Behördenchef. Er forderte schärfere Definitionen und Transparenz bei den Kosten.

Die Debatte um eine stärkere Kontrolle des Fernwärmemarkts hatte durch den Koalitionsvertrag wieder an Fahrt gewonnen. Union und SPD einigten sich darauf, die Transparenz und Preisaufsicht zu stärken. Unter anderem soll eine "unbürokratische Schlichtungsstelle" eingerichtet werden.

Eine unabhängige Fernwärme-Preisaufsicht, wie sie neben Verbraucherschützern auch die SPD und die Grünen im Wahlkampf gefordert hatten, schaffte es dagegen nicht ins Papier. Die Wärmebranche sieht sich bereits ausreichend reguliert und lehnt eine unabhängige Preisaufsicht ab.

Bundeskartellamt bräuchte für mehr Kontrolle mehr Personal

Dass sich das Bundeskartellamt generell mehr Durchgriffsmöglichkeiten auf dem Fernwärmemarkt wünscht, ist nicht neu. Bereits im vergangenen Jahr warb Mundt für eine "Regulierung light". Es gebe bereits viele Vorgaben, erklärte er damals. Diese würden nur nicht konsistent durchgesetzt.

Es brauche deshalb eine Behörde, die den Markt überwache und dafür sorge, dass die Vorgaben eingehalten würden. "Da mangelt es manchmal an der Ermittlungsbefugnis und an der Durchsetzungsmöglichkeit", sagte er. "Da kann eine schlagkräftige Behörde wie das Bundeskartellamt durchaus unterstützend tätig werden, um das ein bisschen vorsichtig zu sagen."

Sollte das Bundeskartellamt neue Befugnisse erhalten, müsse es aber auch zusätzliches Personal erhalten, betonte Mundt. Nur so könne der Markt systematisch geprüft werden. Aktuell sind Kartellamtsverfahren gegen sieben Fernwärmeanbieter anhängig. Das seien jedoch nur "Pilotverfahren, bei denen wir versuchen, gewisse Pflöcke zu setzen, damit alle wissen, woran wir uns ausrichten".

Aktuell kümmere sich die achte Beschlussabteilung um Energiethemen, führte der Kartellamtspräsident aus. Das rund zehn Mitarbeiter starke Team betreut allerdings nicht nur die Fernwärme, sondern auch den Strom- und Gasmarkt. Wenn das Kartellamt den Fernwärmemarkt systematisch kontrollieren solle, brauche es ein bis zwei gesonderte Beschlussabteilungen, sagte Mundt.

Ladestrom: Durchleitung "ein bisschen schwierig"

Auch zum Ladesäulenmarkt bezog Mundt auf ZfK-Anfrage klar Stellung. Das Bundeskartellamt hatte im vergangenen Jahr im Zuge einer Sektoruntersuchung festgestellt, dass der Wettbewerb vielerorts "nicht richtig" funktioniere. "Zahlreiche Städte und Kommunen haben geeignete öffentliche Flächen für Ladesäulen überwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene kommunale Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben", hieß es. "Das hat jetzt unmittelbar zur Folge, dass es in vielen lokalen Märkten nur sehr wenige Anbieter von Ladesäulen und Ladestrom gibt. Dort ist die Konzentration so hoch, dass marktbeherrschende Stellungen entstehen."

Mundt bezeichnete die sogenannte Durchleitung von Strom als "sehr bewährtes Prinzip" zur Stärkung des Wettbewerbs. Er persönlich finde dieses Prinzip aber angesichts des hohen Investitionsbedarfs noch "ein bisschen schwierig". Mit Durchleitung von Ladestrom ist gemeint, dass Kunden an Ladesäulen ihren eigenen Stromvertrag nutzen können – unabhängig vom jeweiligen Betreiber der Ladesäule.

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